RdErl. Bestimmungen für den Schulsport
Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport. Bei Letzterem ist vorrangig eine Kooperation mit Sportvereinen und Sportfachverbänden zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang gelten die Regelungen dieses Erlasses für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei denen Bewegung, Spiel und Sport stattfinden, wie z. B. auch Schulfahrten.
Die „Bestimmungen für den Schulsport” enthalten schulformübergreifende Vorgaben zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, zu besonderen Angeboten des Schulsports, zur Kostenerstattung bei schulsportlichen Veranstaltungen, zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung sowie zur Pflicht zur Teilnahme am Schulsport.
RdErl. Bestimmungen für den Schulsport
im Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem (VORIS)