Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Rechtsgrundlagen

Einleitung

Der Rahmen der Arbeitsschutzes wird durch europäisches Recht abgesteckt.

Auf nationaler Ebene ergänzen sich die Zuständigkeiten der staatlichen Legislative und die autonome Gesetzgebung der Unfallversicherungsträger.

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird auch als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" bezeichnet. 

Im engen Bezug zum Arbeitsschutzgesetz stehen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).

Ergänzend gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicheurng.

Für die öffentlichen Schulen in Niedersachsen gelten die Runderlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Links/Quellen