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Unterweisungen

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung über Gefährdungen aufzuklären, um somit vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz Schule vorzubeugen bzw. zu schützen.

Die Schulleitung hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen. Unterweisungen müssen dokumentiert werden.

In einer gut organisierten Schule sind die Unterweisungen fest im Jahresplan integriert und finden häufig am Anfang des Schuljahres statt. Die Schulleitung ist für die Organisation und Durchführung der Unterweisung verantwortlich.
 

Ziel der Unterweisung

  • Rechtssicherheit/Fürsorgepflicht: Wenn es nach einem Unfall vor Gericht geht, muss dokumentiert nachgewiesen werden, dass unterwiesen wurde.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: Gesundes Arbeiten durch Prävention und Vermeidung von berufsbedingten Erkrankungen und Unfällen.
  • Handlungssicherheit zur Verhütung und Verringerung von Gefährdungen und Risiken.
  • Erziehungsziel „Umsichtiges Handeln und Verhalten“ bei der Schülerschaft fördern.
  • Sicherheitsbewusstsein durch Wiederholungsunterweisungen bei gefährlichen Tätigkeiten und Routinetätigkeiten stärken.

Unterweisungsvarianten

Unterweisung durch die Schulleitung

Die Schulleitung unterweist Beschäftigte wie Lehrkräfte und sonstige Landesbeschäftigte. Die Schulleitung kann die Unterweisung auch an eine fachlich befähigte Person, z. B. Fachbereichsleitung, delegieren.

Unterweisung durch die Lehrkräfte

Um die Schülerinnen und Schüler zu einem sicherheitsbewussten Verhalten zu erziehen, werden diese regelmäßig von den Lehrkräften unterwiesen. Unterweisungen sind auf den Wissensstand der Schülerschaft angepasst.

Bei der Nutzung von Maschinen, Geräten und Werkzeugen sowie Gefahrstoffen sind fachbereichs- bzw. tätigkeitsbezogene Unterweisungen durchzuführen. Für diese speziellen Unterweisungen können auch die Betriebsanweisungen herangezogen werden. Auch der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung muss bedarfsgerecht unterwiesen werden. Weitere Hinweise sind auf den jeweiligen fach- und berufsbezogenen Seiten zu finden.
 

Unterweisungsarten

  • Erstunterweisung
    • Vor Arbeitsaufnahme
    • Bei Einführung neuer Stoffe, Geräte und Verfahren
    • Wechsel der Tätigkeiten
  • Wiederholungsunterweisung
    • Landesbedienstete; mindestens einmal jährlich
    • Schülerinnen und Schüler mindestens halbjährlich bzw. anlassbezogen
  • Anlassbezogene Unterweisung
    • bei Unfall/Beinahunfall
    • bei Auftreten sicherheitswidriger Verhaltensweisen
    • bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen
       

Methodik der Unterweisung

  • auf sicherheits- und gesundheitsgerechte Verhaltensweise aufmerksam machen
  • praxisnah und lebendig gestalten (z. B. Vor-Ort-Begehung - Evakuierung)
  • kurze, intensive Wissensvermittlung
  • überzeugende und motivierende Kommunikation
  • Möglichkeiten von Rückfragen sicherstellen
  • Hinweise von den Unterwiesenen beachten
  • Sinnhaftigkeit der Unterweisungsthemen in den Fokus stellen
     

Online-Unterweisungen

An Schulen und Studienseminare mit vielen Beschäftigten können die Unterweisungen digital erfolgen. Unterweisungen in den Fachbereichen sollten Vorort stattfinden. Es ist sicherzustellen, dass Rückfragen möglich sind. Weitere Informationen bietet die DGUV - Elektronische Unterweisung.