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Strahlenschutz in Schulen

Um die Sicherheit beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen an Schulen zu gewährleisten und die Schutzziele nach dem Strahlenschutzgesetz und der Strahlenschutzverordnung sicher einzuhalten sowie die jeweiligen Pflichten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und Schulröntgeneinrichtungen zu erfüllen, muss der Strahlenschutz in Schulen organisiert sein und entsprechend den rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

(vgl. "Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RisU) - Empfehlung der Kultusministerkonferenz)

Defininition:

Ionisierende Strahlung kann technisch erzeugt werden (Röntgenstrahlung) oder entstehen, wenn bestimmte Atomkerne radioaktiv zerfallen (Alpha-, Beta-, Gamma- und Neutronenstrahlung). Wenn sich bestimmte Atomkerne ohne äußere Einwirkung von selbst in andere Kerne umwandeln und dabei energiereiche Strahlung (ionisierende Strahlung) aussenden, nennt man diese Eigenschaft Radioaktivität. Der Prozess der Kernumwandlung wird als radioaktiver Zerfall bezeichnet. Die radioaktiven Atomkerne nennt man Radionuklide.
(Quelle: www.bfs.de/DE/themen/ion/einfuehrung/einfuehrung.html)