Bestandsmeldung
Alle Schulen in Niedersachsen, die radioaktive Stoffe (inkl. der Stoffe, die mit Aktivitäten unterhalb der Freigrenze aufgrund ihrer Radioaktivität sind) nutzen müssen jährlich eine Bestandsmeldung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt schicken. Diese Meldung erfolgt im Januar jeden Jahres mit Hilfe einer Bestandsliste. In aller Regel wird diese Bestandsliste vom Strahlenschutzbeauftragten geführt.
Hinweis: Die geführten Bestandslisten sind 30 Jahre lang zu archivieren, ebenso die Dokumente zur Abgabe und zum Erwerb von radioaktiven Stoffen.
Als Hilfestellung kann der Vordruck Bestandsmitteilung genutzt werden.
Das für die Schule zuständige Gewerbeaussichtsamt kann über die Beratersuche recherchiert werden.