Organisation der Ersten Hilfe
Nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 muss der Arbeitgeber Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe treffen. Die Schulleitung muss entsprechend dafür sorgen, dass alle für die Erste Hilfe nötigen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände angeschafft und instand gehalten werden. Die Ausstattung muss durch den Schulträger bereitgestellt werden.
Rechtliche Grundlagen
Erlass
Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung in Schulen
Regelungen im Bundesrecht zur Ersten Hilfe
- § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- § 4 Abs. 5 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- § 6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Regelungen der Unfallversicherung zur Ersten Hilfe
- DGUV Vorschrift 1 (UVV Grundsätze der Prävention) - § 24-28
- DGUV Vorschrift 81 (UVV Schulen) - § 28
- Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht
- Erste Hilfe in Schulen (DGUV Information 202-059)
- Handbuch Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (DGUV Information 204-008)
- Medikamentengabe in Schulen (DGUV Information 202-092)
Weiterführende Links
- Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen (DGUV Information 204-006)
- Rechtsfragen bei Erster-Hilfe-Leistung durch Ersthelfer (DGUV 10852)
Links
- Inhalt eines Verbandkastens, Materialliste
- Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (DGUV 204-021)
- Dokumentationsbogen für Erste-Hilfe-Leistungen (Verbandsbucheintrag)
- Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der BG
- DGUV- Lernen und Gesundheit: Unterrichtsmaterialien für die BBS zum Thema "Erste Hilfe"
- "Das Helfen lernen" Unterrichtsmaterial für die Sek 1 des DGUV