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Organisation der Ersten Hilfe

Nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 2 muss der Arbeitgeber Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe treffen. Die Schulleitung muss entsprechend dafür sorgen, dass alle für die Erste Hilfe nötigen Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände angeschafft und instand gehalten werden. Die Ausstattung muss durch den Schulträger bereitgestellt werden.