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Vorlesen

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand: 08.03.2023)

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Gestaltung von Inhalten

  • Die Hierarchie der eingesetzten HTML Überschriften-Elemente wird nicht immer logisch eingesetzt.
  • Datentabellen sind nicht immer richtig aufgebaut.
  • Hervorhebungen sind teilweise nur durch Farben gekennzeichnet.
  • Bilder und Bedienelemente sind nicht immer mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen. Eingesetzte Schriftgrafiken sind nicht mit aussagekräftigen Beschreibungen versehen.
  • Linkzwecke sind nicht immer zutreffend angegeben.
  • Nur der Zweck der Seite wird in Leichter Sprache angeboten.
  • Es gibt keine Präsentation der Seite in Gebärdensprache.

Bedienbarkeit

  • Navigationsmechanismen sind innerhalb des Webauftritts nicht einheitlich (betrifft nur die Themenportale).
  • Der Kontrast von Nicht-Text-Elementen ist nicht immer hoch genug.

Sonstiges

  • Eingebundene Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei.
  • Diese Website bietet auf allen Seiten eine Vorlese-Funktion an.

Der Webauftritt wird an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.01.2023 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. 

Feedback

Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können über das Kontaktformular oder über die Kontaktmöglichkeiten im Impressum mitgeteilt werden.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120-4010

E-Mail: [email protected]

 

Datum der Erstveröffentlichung der Website: 01. Dezember 2020