Rechtsgrundlagen
Einleitung
Der Rahmen der Arbeitsschutzes wird durch europäisches Recht abgesteckt.
Auf nationaler Ebene ergänzen sich die Zuständigkeiten der staatlichen Legislative und die autonome Gesetzgebung der Unfallversicherungsträger.
Das deutsche Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird auch als "Grundgesetz des Arbeitsschutzes" bezeichnet.
Im engen Bezug zum Arbeitsschutzgesetz stehen das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und das Sozialgesetzbuch VII (SGB VII).
Ergänzend gelten die Unfallverhütungsvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicheurng.
Für die öffentlichen Schulen in Niedersachsen gelten die Runderlasse des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Links/Quellen
- Gesetze im Internet - Bundesrecht
Sammlung des gesamten Bundesrechts - Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Alle geltenden niedersächsischen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften. - Präventionsportal Schulen (allgemeinbildend)
der Unfallkassen - Präventionsportal Schulen (berufsbildend)
der Unfallkassen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Vorschriftensammlung der Gewebeaufsicht Baden-Württemberg