Hygiene und Infektionsschutz
Schulen sind durch das Zusammenleben und die Zusammenarbeit einer Vielzahl von Personen von besonderer hygienisch-epidemiologischer Bedeutung. Sie bedürfen deshalb großer Aufmerksamkeit, um das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Erziehung zu hygienischem Verhalten - besonders auch im Hinblick auf Infektionskrankheiten - zu sichern.
Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Dafür sind in Schulen unter anderem auch Hygienepläne erforderlich.
Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Sicherung der hygienischen Anforderungen. Sie kann zu seiner Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung einen Hygienebeauftragten oder ein Hygiene-Team benennen.
Zu den Aufgaben des Hygienemanagements gehören unter anderem:
- Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplanes
- Überwachung der Einhaltung der im Hygieneplan festgelegten Maßnahmen
- Durchführung von Hygiene-Unterweisungen
- Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt sowie mit den Elternvertretern
Der Hygieneplan ist jährlich hinsichtlich Aktualität zu überprüfen und ggf. zu ändern.
Die Überwachung der Einhaltung der Hygienemaßnahmen erfolgt u. a. durch Begehungen der Einrichtung routinemäßig mindestens jährlich sowie bei aktuellem Bedarf. Die Ergebnisse werden schriftlich dokumentiert.
Der Hygieneplan muss für alle Beschäftigten jederzeit zugänglich und einsehbar sein.
Die Beschäftigten werden mindestens einmal pro Jahr hinsichtlich der erforderlichen Hygienemaßnahmen unterwiesen. Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
Eine ausführliche Hilfestellung zur Erarbeitung eines auf Ihre Schule zugeschnittenen Hygieneplanes finden Sie auf der Webseite vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt (NLGA)
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt es fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt.
Basismaßnahmen der Hygiene
Die Schulen haben in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vielfältige Erfahrungen gesammelt und eine gute Praxis bei der Umsetzung der erforderlichen Lüftungs- und Hygienemaßnahmen entwickelt.
Um gesundheitlich zuträgliche Raumluft sicherzustellen und gleichzeitig das Übertragungsrisiko von Infektionskrankheiten zu senken und Innenraumschadstoffe zu reduzieren, ist eine regelmäßige und ausreichende Lüftung der Räume auch weiterhin erforderlich. Die Anforderungen entsprechen im Wesentlichen den Vorgaben während der Pandemie und richten sich nach dem individuellen Hygieneplan der Schule.
Auch die Basismaßnahmen der Hygiene zur Händehygiene sowie zum Nießen und Husten sollten grundsätzlich immer beachtet werden. Bei erhöhtem Infektionsgeschehen über erregerhaltige Tröpfchen und Aerosole (z. B. bei Erkältungs- oder Grippewellen, SARS-CoV-2 Ausbrüchen) wird empfohlen die bewährten Maßnahmen wie Abstand halten und Maske tragen freiwillig zu beachten.