Schulen haben nach dem ArbSchG grundsätzlich die Aufgabe, durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes Sicherheit und Gesundheitsschutz von Lehrkräften, anderer Landesbediensteter und der Schülerschaft zu sichern und kontinuierlich zu verbessern
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen.
Betriebsanweisungen sind schriftliche Anordnungen des Arbeitgebers, in denen auf die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahren und die erforderliche Schutzmaßnahmen hingewiesen wird.
Bei langfristiger Krankheit nimmt die Dienststelle frühzeitig zu der betroffenen Person auf und klärt, wie nach der Arbeitsunfähigkeit die Wiedereingliederung gestaltet werden kann.
Eine gute Zusammenarbeit mit den örtlich zuständigen Interessenvertretungen ist bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie beim betrieblichen Eingliederungsmanagement wichtig.
Der Orientierungsrahmen Schulqualität des Niedersächsischen Kultusministeriums wird unter dem Aspekt der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes dargestellt.