Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Rahmen des Gesundheitsmanagements
Bei langfristiger Krankheit einer Lehrkraft frühzeitig und professionell handeln: dies ermöglicht das Betriebliche Eingliederungsmanagement – kurz BEM.
Die Schule ist im Rahmen der Gesundheitsfürsorge daran interessiert, ihren Lehrkräften und sonstigen Beschäftigten ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld zu bieten und damit zur Arbeitszufriedenheit und Motivation beizutragen. Hierzu gehört auch die Betreuung und Unterstützung im Krankheitsfall.
Das BEM sieht vor, dass die Dienststelle frühzeitig zu der betroffenen Person Kontakt aufnimmt und klärt, wie nach der Arbeitsunfähigkeit die Wiedereingliederung gestaltet werden kann.
Ein zielorientiertes und im Ergebnis erfolgreiches Betriebliches Eingliederungsmanagement fördert die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller in Schule Beschäftigten. Fehlzeiten gehen zurück, bewährte Lehrkräfte bleiben der Schule erhalten. Um Erfolg zu haben, ist ein hohes Maß an Sensibilität erforderlich – bei denen, die es umsetzen sollen, und gegenüber denen, die es betrifft. Nur in einem Klima des gegenseitigen Vertrauens kann das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfolgreich sein.
"Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (Betriebliches Eingliederungsmanagement)." ...
SGB IX § 167 Abs 2
Verfahrenshinweise:
Das BEM-Verfahren wird nach Meldung durch die Schulleitung durch das jeweils zuständige Fallmanagement in den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung gestartet. Weitere Informationen: Betriebliche Eingliederung von langzeiterkrankten Beschäftigten in öffentlichen Schulen im Rahmen des Gesundheitsmanagements „Konzept des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Umsetzung des § 167 Abs. 2 SGB IX zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)“ mit Stand vom 26. Juni 2018.
Sofern das BEM-Verfahren auf Wunsch der oder des Betroffenen in der Schule durchgeführt werden soll, werden die entsprechenden Formblätter (= Anlagen zum BEM-Konzept) der Schule vom Fallmanagement zur Verfügung gestellt.