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Organisation von Sicherheit und Gesundheit

Festlegung der Aufbauorganisation

Die Aufbauorganisation bildet das hierarchische Gerüst. Sie legt fest, welche Aufgaben von welchen Personen oder Abteilungen übernommen werden. Dafür werden die Aufgaben analysiert, in sinnvolle Einheiten zusammengefasst und dann den Funktionen zugeordnet.

Dazu gehören die Entscheidung, welche Beauftragungen sinnvoll sind (siehe „Beauftragungen und Pflichtenübertragungen”) und die - bei mehr als 20 Beschäftigten* verpflichtende - Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (siehe „Arbeitsschutzausschuss”).

 

Entwicklung der Ablauforganisation

Hier werden die Arbeitsabläufe mit den erwarteten Arbeitsergebnissen, die zu verwendenden Sachmittel (bspw. Checklisten), die Art der Zusammenarbeit, die Beteiligten und die verantwortlichen Personen festgelegt. Dies umfasst auch das Erstellen von Prozessbeschreibungen und Regelungen sowie ggf. Dienstanweisungen für die am Arbeitsschutz beteiligten Personen und Gruppen.

 

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]