Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss ist das Kommunikations- und Beratungsgremium, um Anliegen des Arbeitsschutzes (bspw. Unfallverhütung, Durchführung der Beurteilung der Arbeitsbedingungen) und der Gesundheitsförderung zu beraten, Arbeitsschwerpunkte und Maßnahmen zu ermitteln sowie generelle Regelungen und Programme zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung voranzutreiben. Er hat keine Anordnungsbefugnis, sondern berät die Schulleitung bei ihrer Entscheidungsfindung.
Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter inne.
Feste Mitglieder sind außerdem zwei vom Personalrat bestimmte Personalratsmitglieder und die Sicherheitsbeauftragten für den inneren und äußeren Schulbereich.
Ständig eingeladen werden:
- von den Beschäftigten der Schule: der Hausmeister oder die Hausmeisterin und die Gleichstellungsbeauftragte
- außerdem die örtliche Vertrauensperson der Schwerbehinderten
- von der Stabsstelle Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement (AuG) des Regionalen Landesamts für Schule und Bildung: die zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmedizinerin oder der Arbeitsmediziner (siehe Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen")
- und eine Vertretung des Schulträgers
Je nach Thema können weitere Beauftragte der Schule (z. B. für Brandschutz) oder externe Ansprechpartner (z. B. des Gemeinde-Unfallversicherungsverbandes) eingeladen werden.
Gebildet werdern muss ein Arbeitsschutzausschuss an Dienststellen mit mehr als 20 Beschäftigten.
Bei der Festlegung der Zahl der Beschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte, die mit nicht mehr als der Hälfte ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit tätig sind, mit dem Faktor 0,5 und diejenigen, die mit nicht mehr als Dreiviertel der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigt sind, mit dem Faktor 0,75 berücksichtigt. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst zählen entsprechend dem Schwerpunkt ihres Einsatzes bei den Ausbildungsschulen mit. An Dienststellen mit bis zu 20 Beschäftigten wird die Bildung eines Arbeitsschutzausschusses empfohlen, dessen Zusammensetzung den Erfordernissen der Dienststelle angepasst ist.
Weitere Informationen siehe Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen”.