Mutterschutz in der Schule
Das Mutterschutzgesetz mit dem Titel „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium – MuSchG“ regelt den Schutz von Schwangeren und Stillenden auch in Schulen und Studienseminaren.
Grundsätzliche Stichpunkte bei der Berücksichtigung des Mutterschutzes in Schulen sind:
- Allgemeine Gefährdungsbeurteilung im Hinblick auf den Mutterschutz
- Konkretisierte Gefährdungsbeurteilung nach Bekanntwerden einer Schwangerschaft
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen
- Schwangere Schülerinnen
Beratung zum Mutterschutz
Bei Fragen zum Thema „Mutterschutz in der Schule“ stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater aus den Bereichen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zur Verfügung. Diese finden Sie über die Beratersuche auf dieser Website.
Allgemeine Maßnahmen
Im Falle der Schwangerschaft einer Beschäftigten (und erstmalig auch einer Schülerin oder Praktikantin) in der Schule tragen Schulleiterinnen und Schulleiter gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) eine besondere Verantwortung für den Schutz der werdenden und stillenden Mutter.
Auch für Beamtinnen im niedersächsischen Landesdienst kommt das Mutterschutzgesetz mit Bezug auf § 81 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) in Verbindung mit § 2 der Mutterschutz- und Elternzeitverordnung (MuschEltZV) zur Anwendung.
Weitere grundsätzliche Regelungen wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Gestaltung des Arbeitsplatzes sowie spezifische Regelungen wie z.B. die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV), müssen bei der Sicherstellung des Mutterschutzes in Schulen beachtet werden.
Nach erstmaligem Bekanntwerden der Schwangerschaft einer Beschäftigten in Schule müssen folgende Schritte zum Schutze der Schwangeren und des ungeborenen Kindes erfolgen
- Klärung der erforderlichen Immunitäten gegen bestimmte Infektionserkrankungen
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf die konkreten Tätigkeiten der Schwangeren
- Festlegung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen
Alle benötigten Informationen finden Sie in der neuen Mutterschutzbroschüre. Die interaktiven Formblätter zum strukturierten und rechtssicheren Vorgehen finden Sie auf dieser Webseite unter „Checklisten und Formulare”.
Checklisten und Formulare
Alle unten stehenden Kopiervorlagen finden Sie in der Broschüre „Mutterschutz in der Schule”
- Kopiervorlage 1: Checkliste für Schulleitungen *
- Kopiervorlage 2: Informationsblatt „Mutterschutz für Schwangere“
- Kopiervorlage 3: Ärztliche Bescheinigung
- Kopiervorlage 4: Übertrag aus ärztlicher Bescheinigung *
- Kopiervorlage 5: Maßnahmen bei unklarer oder fehlender Immunität
- Kopiervorlage 6: Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG *
- Anlage 1 zur Kopiervorlage 6 - Gefährdung durch SARS-Corona-Virus-2 (Gültig ab 01.11.2023)
- Kopiervorlage 7: Konsequente Händehygiene
- Kopiervorlage 8: Betriebliches Beschäftigungsverbot *
- Kopiervorlage 9: Einverständniserklärung der Schwangeren *
*) Diese Kopiervorlagen können Sie auch am PC ausfüllen
- „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach § 27 Mutterschutzgesetz“
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/arbeitsschutz/mutterschutz/mutterschutz-52094.html