Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Unterweisungen

Als Hilfestellung für eine Unterweisung im Umgang mit radioaktiven Stoffen und/oder dem Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahler kann die Arbeitsvorlage „Unterweisung für SSB an Schulen“ auf der Webseite des Instituts für Radioökologie und Strahlenschutz (IRS) genutzt werden.

Generell gibt es bei der Unterweisung folgende Punkte zu beachten:

Lehrkräfte und Beschäftigte

müssen für ihren Arbeitsbereich anhand der Beurteilung der Arbeitsbedingungen in einer verständlichen Form und Sprache über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu deren Verhütung unterwiesen werden (§ 12 ArbSchG, § 6 ArbStättV, § 4 DGUV Vorschrift 1). Lehrkräfte werden durch die Schulleitung unterwiesen bzw. die Schulleitung veranlasst die Unterweisung. (Eine Vorlage mit den Themengebieten können Sie mit einem Klick auf die Grafik herunterladen.)

Der Gesetzgeber unterscheidet folgende Arten bzw. Anlässe von Unterweisungen:

  • Erstunterweisung (Neueinstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit oder Wechsel des Arbeitsplatzes, Einführung neuer Verfahren wie Software, neue Geräte etc.)
  • Wiederholungsunterweisung (bei Routinetätigkeiten - mindestens jährliche Wiederholung, bei Tätigkeiten mit besonderer Gefährdung - häufiger)
  • Unterweisung aus besonderem Grund (nach Unfall bzw. Beinahunfall etc.)
  • Für bestimmte Tätigkeitsbereiche sind besondere Unterweisungen anhand der Betriebsanweisungen durchzuführen (z. B. Gefahrstoffe, strahlende Stoffe, Umgang mit Maschinen, Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung).

Schülerinnen und Schüler

Alle Schülerinnen und Schüler müssen nach dem Runderlass Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung unterwiesen werden.
Zusätzlich schreibt die Richtlinie für Sicherheit im Unterricht Unterweisungen für den naturwissenschaftlichen Unterricht bzw. für den Unterricht in den Fächern Technik, Werken, Arbeitslehre, Hauswirtschaft und Kunst vor.

Unterweisungen von Schülern
sind vor Aufnahme der Tätigkeit (z. B. zum Schuljahresbeginn) und bei jeder Veränderung im Arbeitsbereich, bei erstmaliger Benutzung eines Fachraumes oder einer Werkstatt, durchzuführen. Unterweisungen sind stets zu dokumentieren (z. B. durch einen Unterweisungsnachweis, durch Klassenbucheintrag oder bei Kursen durch eine Namensliste der Unterwiesenen, die die durchgeführte Unterweisung mit Unterschrift bestätigen).

Schülerinnen und Schüler werden durch die Lehrkräfte unterwiesen.