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KMK-Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU)

Die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht" (RiSU) referiert den aktuellen Stand der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und technischen Regeln.

Staatliche Regelungen oder Regelungen der Unfallversicherungsträger zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben Vorrang vor den Bestimmungen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.

Die RiSU - einschließlich des Anhangs „Strahlenschutz“ - ist anzuwenden

  • in allgemein bildenden Schulen und
  • im berufsübergreifenden Unterricht sowie im Beruflichen Gymnasium an berufsbildenden Schulen.

Für die Umsetzung in niedersächsischen Schulen wurden weiterführende Regelungen getroffen, die im RdErl. "Sicherheit im Unterricht" beschrieben sind.

Im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts gelten die einschlägigen Vorschriften der zuständigen Unfallversicherungsträger, die einschlägigen staatlichen Bestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der Arbeitsmedizin in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise zur Aktualisierung

Aktualisierung der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz“; hier: Veröffentlichung durch die KMK; Rundschreiben vom 16.01.2024 d. MK, Az. 22 – 40183/1

Die KMK hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ (RiSU) aktualisiert und veröffentlicht (Bezug a). Die aktualisierte Fassung der RiSU i. d. F. vom 21.09.2023 ist daher nach den Vor-gaben des Runderlasses „Sicherheit im Unterricht" (Bezug b) in den Schulen als geltende Fas-sung anzuwenden.
Dieser Runderlass ist zwar mit Ablauf des 31.12.2021 formal außer Kraft getreten, die Vorga-ben gelten aber bis zu einer Neuregelung vorläufig weiter und sind sinngemäß anzuwenden (Bezug c). Dabei ist zu berücksichtigen, dass infolge der Aktualisierungen der RiSU die Verweise im Erlass auf die RiSU nicht mehr stimmen.

Die KMK hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ aktualisiert und als Fassung vom 21.09.2023 veröffentlicht.

Übersicht der Aktualisierungen in der RiSU 2023 im Vergleich zur Version RiSU 2019 . Schwerpunkt der Aktualisierung sind der Umgang mit radioaktiven Stoffen und der Betrieb von Schulröntgeneinrichtungen und Störstrahlern in Schulen. Die bisherigen Kapitel I-8, I-9 und der „Anhang Strahlenschutz“ wurde deshalb komplett neu konzipiert und in ein Kapitel integriert.

Die KMK hat kleinere redaktionelle Korrekturen vorgenommen. Das Dokument wurde daher ausgetausch.

Die KMK hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht“ aktualisiert und als „Fassung vom 14.06.2019“ veröffentlicht.

Diese Aktualisierung konzentriert sich dabei auf den Gefahrstoffbereich. Hintergrund der Überarbeitung sind wesentliche Änderungen der EU-Bestimmungen bei der Einstufung und Verwendung von Gefahrstoffen.

Aktualisierungen in der RiSU 2019 im Vergleich zur Version RiSU 2016 

Die „Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts“ ist zum 31.12.2018 in Kraft getreten. Sie ändert die bisherigen rechtlichen Regelungen aus der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung. Neue Grundlage für den Strahlenschutz ist das Strahlenschutzgesetz und die novellierte Strahlenschutzverordnung. Die Röntgenverordnung besteht nicht mehr als separate Regelung.

Der „Anhang Strahlenschutz“ der „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) – Empfehlung der Kultusministerkonferenz“ Beschluss der KMK vom 9.9.1994 i.d.F. vom 14.06.2019 wurde leider noch nicht angepasst. Infolge der Änderungen stimmen die Bezüge im „Anhang Strahlenschutz“ nicht mehr. Die Regelungen sollen aber – unter Berücksichtigung der nachfolgenden Hinweise – bis zur Anpassung der RiSU durch die KMK sinngemäß weiter angewendet werden.

Auf die diesbezügliche Bek. d. MK v. 1.4.2019 – 22 – 40183/4 „Das neue Strahlenschutzgesetz – was ändert sich für Schulen?“ (SVBl. 4/2019) wird hingewiesen. 

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat die „Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) - Empfehlung der Kultusministerkonferenz”, Beschluss der KMK vom 09.09.1994 i.d.F. vom 26. Februar 2016 veröffentlicht.

Neben redaktionellen Änderungen wurden schwerpunktmäßig Aktualisierungen beim Thema Gefahrstoffe vorgenommen.

Aktualisierungen in der RiSU 2016 im Vergleich zur Version RiSU 2013

In der vom 402. Schulausschuss beschlossene aktualisierten „Richtlinie für Sicherheit im Unterricht“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.02.2016) war unabsichtlich und unbemerkt ein wichtiger Satz verloren gegangen, der auf Seite 29 (letzter  Absatz) nun wieder eigefügt wurde: „Nicht zulässig sind für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9 darüber hinaus Tätigkeiten mit Wasserstoff aus Druckgasflaschen und -packungen“.

Mehr zum Thema

RdErl. Sicherheit im Unterricht

Bek. Speckstein

Bestimmungen zu mit Sport verbundenen Gefährdungen finden Sie im RdErl. Bestimmungen für den Schulsport
Diese sind auch bei der Durchführung von Schulfahrten zu beachten (s. RdErl. Schulfahrten).

Externe Informationen