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Unterweisung durch die Lehrkräfte

Um die Schülerinnen und Schüler zu einem sicherheitsbewussten Verhalten zu erziehen, werden diese regelmäßig von den Lehrkräften unterwiesen. Unterweisungen sind auf den Wissensstand der Schülerschaft angepasst.

Der Runderlass „Erste Hilfe, Brandschutz und Evakuierung” und die RiSU (Richtlininen zur Sicherheit im Unterricht) schreiben u. a. Unterweisungen zur Evakuierung, für naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie für  Hauswirtschaft und Kunst vor. In Berufsbildenden Schulen sind zudem die BG-Vorschriften zu beachten.

Eine Auswahl an Unterweisungsthemen finden Sie in der Übersicht Unterweisungsthemen.

Unterweisungen sind zum Schuljahresbeginn, vor erstmaliger Benutzung eines Fachraumes oder einer Werkstatt und bei jeder sicherheitsrelevanten Änderung durchzuführen.

Inhalte und Zeitpunkt von Unterweisungen sind durch Eintragung ins Klassenbuch bzw. Kursbuch zu dokumentieren.