Runderlasse und RiSU
Ein Erlass ist eine Verwaltungsanordnung der obersten Verwaltungsbehörden (Ministerialerlass), die nur verwaltungsinterne Verbindlichkeit besitzt.
Erlasse sind entweder Anweisungen gegenüber nachgeordneten Behörden zur Regelung eines Einzelfalls oder allgemeine Schriften zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Verwaltungspraxis.
Ein Runderlass (RdErl.) ist ein Erlass, der gleichzeitig an alle nachgeordneten Behörden eines Geschäftsbereichs gerichtet ist, z. B. "An die öffentlichen Schulen". Eine Sonderform ist der gemeinsame Runderlass (GemRdErl.), bei dem mehrere Behörden gemeinsam bestimmte nachgeordnete Behörden anweisen. Grundsätzlich treten Runderlasse spätestens mit Ablauf des fünften Jahres nach ihrem erstmaligen Inkrafttreten außer Kraft, soweit sie nicht verlängert oder neu veröffentlicht werden.
Schreiben nachgeordneter Aufsichtsbehörden (z. B. der Niedersächsischen Landesschulbehörde) an unterstellte Dienststellen werden als Verfügung bezeichnet.
Grundlegende Regelungen zum Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement
Die folgenden Regelungen enthalten grundlegende Vorgaben für den Arbietsschutz und das Gesundheitsmanagement:
Vereinbarungen gemäß § 81 NPersVG und Dienstvereinbarungen
Dienstvereinbarung für den Umgang mit Suchtproblemen von Beschäftigten im Schuldienst
Konzept
Das Konzept des Niedersächsischen Kultusministeriums zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) im öffentlichen Schulbereich wurde in Zusammenarbeit mit dem Schulhauptpersonalrat (SHPR) entwickelt. Durch das Konzept wird erreicht, dass für alle Landesbediensteten an den etwa 3.000 öffentlichen Schulen und den ca. 50 Studienseminaren der nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geforderte Arbeitsschutz als verantwortliche Managementaufgabe der Dienstellenleiterinnen und -leiter wahrgenommen werden kann.
Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus wird mit diesem Konzept ein Beitrag zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit in Schulen und Studienseminaren sowie zur Senkung des Krankenstandes und der Frühpensionierungsrate geleistet.
Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement in Schulen und Studienseminaren
RdErl. d. MK v. 8.5.2014 – AuG 40 181/1 – VORIS 81600