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Europäisches Recht

Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht eigenständig, autonom und unabhängig neben den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten.

EU-Verordnungen

EU-Verordnungen haben unmittelbare Wirkung für die Mitgliedsstaaten - und ihren Bürger - und haben Vorrang vor nationalem Recht.

Wichtige EU-Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:

REACH -Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien

CLP - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

Biozidprodukte

EU-Richtlinien

Seit 1989 besteht für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Pflicht ihr Arbeitsrecht neu zu ordnen und die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Dabei muss die vollständige Wirksamkeit der EU-Richtlinien entsprechend ihrem Ziel gewährleistet sein.

Gegenüber dem Staat und im Öffentlichen Dienst gelten die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien unmittelbar, d. h. auch wenn diese noch nicht in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt wurden. Auch für öffentliche Schulen und die Schulverwaltung gelten EG-Richtlinien daher unmittelbar.