Europäisches Recht
Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht eigenständig, autonom und unabhängig neben den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten.
EU-Verordnungen
EU-Verordnungen haben unmittelbare Wirkung für die Mitgliedsstaaten - und ihren Bürger - und haben Vorrang vor nationalem Recht.
Wichtige EU-Verordnungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz:
REACH -Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien
CLP - Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
EU-Richtlinien
Seit 1989 besteht für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Pflicht ihr Arbeitsrecht neu zu ordnen und die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien in nationale Gesetze umzusetzen. Dabei muss die vollständige Wirksamkeit der EU-Richtlinien entsprechend ihrem Ziel gewährleistet sein.
Gegenüber dem Staat und im Öffentlichen Dienst gelten die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien unmittelbar, d. h. auch wenn diese noch nicht in nationale Gesetze und Verordnungen umgesetzt wurden. Auch für öffentliche Schulen und die Schulverwaltung gelten EG-Richtlinien daher unmittelbar.
Externe Informationen
Zusammenfassung der EU-Gesetzugebung zu
Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitspaltz
EUR-Lex - Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
REACH-CLP-Biozid Helpdesk
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)