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Anerkennung Schreibweisen für Landschaften und Landschaftsverbände

Das Land Niedersachsen berücksichtigt in den Bereichen Bildung und Verwaltung gemäß der Artikel 8 und 10 der Europäischen Charta für Regional- und Minderheitensprachen die niederdeutschen Varietäten Nordniedersächsisch, Ostfälisch und Ostfriesisch sowie deren regionale Ausprägungen. Somit können in diesen Bereichen entsprechend der regionalen Herkunft der Sprecherinnen und Sprecher alle benannten Varietäten des Niederdeutschen genutzt werden.

Für die Schreibung dieser niederdeutschen Varietäten sind folgende Regelwerke und die dazugehörigen Wörterbücher verpflichtend: