Sicherheitsbeauftragte
Es gibt Sicherheitsbeauftragte für den äußeren und den inneren Schulbereich. Sicherheitsbeauftragte für den äußeren Bereich werden vom Schulträger bestellt.
Dienststellenleitungen sind verpflichtet, bei regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten* unter Beteiligung der Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und der Schwerbehindertenvertretung mindestens eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich zu bestellen (§ 22 SGB VII, Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen“).
Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sollte an die Erfordernisse der Dienststelle angepasst werden; hier kann die sächliche, räumliche und zeitliche Nähe zu den Beschäftigten* berücksichtigt werden.
Sicherheitsbeauftragte haben (gemäß Runderlass) folgende Grundaufgaben, ohne selbst in diesem Bereich verantwortlich zu sein:
- Meldung von Unfall- und Gesundheitsgefahren an die Dienststellenleitung
- Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Dienstunfällen und berufsbedingten Erkrankungen
Sicherheitsbeauftragte können darüber hinaus weitere Aufgaben übertragen bekommen oder freiwillig übernehmen, z.B.:
- Unterstützung bei Einweisungen von neuen Beschäftigten* und bei Unterweisungen
- Überwachung der Funktionsfähigkeit von Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen
- Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten bei der Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
Die Sicherheitsbeauftragten sollen anlassbezogen in dem notwendigen Umfang von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden (siehe Runderlass „Arbeitsschutz in Schulen"). Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten*.
*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamtinnen und Beamten und die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]
Bestellung der Sicherheitsbeauftragten
Sicherheitsbeauftragte werden schriftlich von der Schulleiterin oder dem Schulleiter unter Angabe des Zuständigkeitsbereichs bestellt. Bei der Bestellung der Sicherheitsbeauftragten bestimmt der Personalrat mit, die Schul-Gleichstellungsbeauftragte und die örtliche Vertrauensperson der Schwerbehinderten ist zu beteiligen. In größeren Schulen ist es sinnvoll, mehrere Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, damit sie sich auf verschiedene Bereiche spezialisieren können.
Die Namen der bestellten Sicherheitsbeauftragten werden der Stabsstelle AuG des zuständigen RLSB mitgeteilt.
Vorlage „Bestellung zur Sicherheitsbeauftragten oder zum Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich inkl. Merkblatt”
Stand Januar 2015