Beauftragte für Brandschutz und Evakuierung
Die Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung sind nicht identisch mit „Brandschutzbeauftragten“ im Sinne der „DGUV Information 205-003“. Die Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung werden von der Dienststellenleitung bestellt.
Sie haben u. a. diese Aufgaben:
- Unterstützung der Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Brandschutzes
- Überwachung der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und der Fluchtwege und Sorge für ihre Funktionsfähigkeit
- Fortlaufende Dokumentation der Unterweisungen in Bezug auf Brandverhütung, Fluchtwege und das Verhalten im Fall eines Brandes
- Planung, Durchführung und Auswertung der jährlichen Räumungsübung
- Mitwirkung bei der Erstellung der Brandschutzordnung
- Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes und der Evakuierung bei Sonderveranstaltungen
- Organisation von Fortbildungen zu Brandschutz und Evakuierung
- Zusammenarbeit mit den Vertretern des Schulträgers, der Feuerwehr usw. und mit den anderen Beauftragten
Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten*, es sei denn, in der Beauftragung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
Vorlage „Bestellung zur oder zum Beauftragten für Brandschutz und Evakuierung“
*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamten und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]