Beauftragte für Erste Hilfe
Die Beauftragten für Erste Hilfe werden von der Dienststellenleitung bestellt. Sie unterstützen die Dienststellenleitung bei allen Angelegenheiten der Ersten Hilfe.
Sie haben u.a. diese Aufgaben:
- Beratung der Dienststellenleitung bei allen Fragen der Erste Hilfe
- Information der Beschäftigten* über die Erste Hilfe und das Verhalten in Notfällen
- Überwachung der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums und Organisation der sachgerechten Aufbewahrung und ihrer Funktionsfähigkeit
- Planung und Durchführung von Projekten zur Ersten Hilfe wie bspw. die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes
- Organisation der Aus- und Fortbildung für Erste Hilfe
- Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten
Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten*, es sei denn, in der Beauftragung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.
Vorlage "Bestellung zur oder zum Beauftragte/n für Erste Hilfe"
*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamten und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]