Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Beauftragte für Erste Hilfe

Die Beauftragten für Erste Hilfe werden von der Dienststellenleitung bestellt. Sie unterstützen die Dienststellenleitung bei allen Angelegenheiten der Ersten Hilfe.

Sie haben u.a. diese Aufgaben:

  • Beratung der Dienststellenleitung bei allen Fragen der Erste Hilfe
  • Information der Beschäftigten* über die Erste Hilfe und das Verhalten in Notfällen
  • Überwachung der Erste-Hilfe-Ausstattung und des Sanitätsraums und Organisation der sachgerechten Aufbewahrung und ihrer Funktionsfähigkeit
  • Planung und Durchführung von Projekten zur Ersten Hilfe wie bspw. die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes
  • Organisation der Aus- und Fortbildung für Erste Hilfe
  • Auswertung der Verbandbucheinträge und Unfallmeldungen im Hinblick auf notwendige Präventionsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit den anderen Beauftragten

Sie haben keine Weisungsbefugnis gegenüber den Beschäftigten*, es sei denn, in der Beauftragung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt.

Vorlage "Bestellung zur oder zum Beauftragte/n für Erste Hilfe"

*[Der Begriff „Beschäftigte” umfasst die Beamten und Beamtinnen sowie die Tarifbeschäftigten des Landes Niedersachsen.]