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Gefahrstoffbeauftragte

Für Bereiche, in denen im Sinne der Gefahrstoffverordnung mit Gefahrstoffen umgegangen wird (z. B. Kunst, Biologie, Chemie, Hauswirtschaft), ist die Bestellung eines bzw. einer fachkundigen Gefahrstoffbeauftragten zu empfehlen.

Gefahrstoffbeauftragte haben u. a. diese Aufgaben:

  • Beratung der Dienststellenleitung bei allen Fragen zu Gefahrstoffen
  • Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses und Organisation der sachgerechten Aufbewahrung der Gefahrstoffe und der Gefahrstoffabfälle
  • Überwachung der Lagerung von Gefahrstoffen
  • Information des Kollegiums über die aktuellen Daten zu Gefahrstoffen, die Vermeidung von Gefährdungen bei der Beschaffung und im Umgang mit Gefahr- bzw. Ersatzstoffen
  • Zusammenarbeit mit dem Schulträger bei der Erstellung eines Entsorgungskonzepts, von Betriebsanweisungen und Unterweisungen für die Beschäftigten der Hausverwaltung (z.B. Sekretärin, Hausmeister, Reinigungspersonal) und des externen Wartungs- und Reparaturpersonals.

Für die Erfüllung der notwendigen Aufgaben ist die Übertragung von einzelnen Weisungsrechten und Verantwortlichkeiten im Rahmen der übertragenen Aufgaben hilfreich und für diese Beauftragung möglich.

Vorlage „Bestellung zur oder zum Gefahrstoffbeauftragten”