DGUV Vorschrift 2 - Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
DGUV Vorschrift 2 - Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Die Vorschrift konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetzes und beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheits technischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.