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Transport und Weiterversorgung

Nach der erfolgten Erstversorgung muss entschieden werden, ob es sich bei der vorliegenden Verletzung um eine s. g. Bagatellverletzung handelt, oder ob eine ärztliche Weiterversorgung erfolgen muss. 

Bei kleineren Prellungen reicht häufig eine Kälte-Sofortkompresse, um den Schmerz zu lindern und Schwellungen entgegenzuwirken. Wenn nötig, kann eine Vorstellung bei einem Allgemeinmediziner erfolgen

Sind die Verletzungen bei Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern im Angestelltenverhältnis und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern behandlungsbedürftig, müssen sie sich grundsätzlich bei einem Durchgangsarzt (D-Arzt-Verfahren) vorstellen und von diesem behandelt und versorgt werden. Durchgangsärzte sind bestellte Chirurgen und Orthopäden die entweder niedergelassen oder in Krankenhäusern tätig sind.

Für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer gilt diese Regelung nicht. Sie stellen sich bei einem Facharzt oder im Krankenhaus vor.

Die richtige Vorgehensweise bei Dienstunfällen und sämtliche Formulare und Merkblätter finden Sie auf dem Internetauftritt der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Transportmittel

Häufig besteht Unsicherheit bei der Wahl des richtigen Transportmittels. Das Transportmittel (privater PKW, Taxi oder Rettungswagen) richtet sich nach der Schwere der Verletzung oder Erkrankung. Eine Entscheidungshilfe bietet die Broschüre des GUVH und LUKN: "Unfall... Was nun???"

Bei leichteren Verletzungen von Schülerinnen und Schülern, die jedoch einer ärztlichen Versorgung bedürfen, sollten die Eltern informiert werden, damit sie ihr Kind selbstständig zum Arzt transportieren können (privater PKW oder öffentliche Verkehrsmittel). Lehrerinnen und Lehrer sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können selbstständig entscheiden, ob sie noch in der Lage sind, selbst mit dem PKW zum Arzt zu fahren.

Verletzte Schülerinnen und Schüler, die Prellungen, Verstauchungen oder Bändehnungen mit erhaltener Funktion erlitten haben, welche problemlos im Sitzen gelagert werden können, können mit einem Taxi transportiert werden, wenn die Eltern den Transport nicht selbstständig durchführen können, nachdem sie über die Verletzung informiert worden sind.

Informationen zu Taxischeinen bzw. - tickets finden Sie auf den jeweiligen Seiten der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände:

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband Taxischein

Geminde-Unfallversicherungsverband Oldenburg Taxischein

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover Landesunfallkasse Niedersachsen Taxi-Fahrscheck

Bei schweren Verletzungen (Sturz auf großer Höhe, schwere Kopfverletzungen, Frakturen der Beine, des Beckens, Verletzungen des Brustkorbs und der Wirbelsäule usw.) oder lebensbedrohlichen Erkrankungen (Asthmaanfall, Herzinfarkt, Schlaganfall, epileptischer Anfall, Bewusstseinsstörung, schweren allergischen Reaktion  usw.) muss unverzüglich der Notruf 112 erfolgen.