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Pädagogische und soziale Dimension von Schulsanitätsdiensten

Die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern am Schulsanitäsdienst hat neben der reinen Ersten Hilfe auch immer eine pädagogische und eine soziale Dimension:

 

Schulsanitätsdienst

Als Schulsanitäter übernehmen Schülerinnen und Schüler mit einer Erste-Hilfe-Ausbildung - zusammen mit Lehrkräften - die Erstversorgung von Verletzten und Erkrankten in ihrer Schule bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Der Schulsanitätsdienst wird meist als AG organisiert und von einer Lehrkraft der Schule betreut. Unterstützung bei der Ausbildung gibt es durch die Hilfsorganisationen vor Ort (s. Links). Die Ausbildung ist nicht einheitlich festgelegt. Mindestqualifikation ist ein Erste-Hilfe-Kurs von acht Doppelstunden Dauer.

Die Schüler versehen den Schulsanitätsdienst nach einem Dienstplan und sollten für Einsätze während des Unterrichts freigestellt werden. Die Alarmierung der Schulsanitäter kann z. B. über Mobiltelefon, Funkgeräte oder Lautsprecherdurchsage erfolgen.

Der Schulsanitätsdienst macht die Erste-Hilfe-Ausbildung der Lehrkräfte nicht entbehrlich.

Das Engament von Schülerinnen und Schülern im Schulsanitätsdienst fördert das Verantwortungsbewusstsein, die Persönlichkeitsentwicklung und die Hilfsbereitschaft der Beteiligten. Außerdem wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des sozialen Klimas in der Schule und zur positiven Darstellung der Schule nach außen geleistet.

Kriterien zur Einrichtung von Schulsanitätsdiensten

Personelle Voraussetzungen

  • engagierte Lehr- oder Betreuungskraft
  • ausreichende Anzahl von Schülern
  • ausreichendes Mindestalter der Schüler (i. d. R. ab Klasse 7)
  • regelmäßige Fortbildungen sicherstellen
  • Organisation des Dienst-/Einsatzplans
  • Freistellung der Schüler während des Einsatzes vom Unterricht

Räumlich/technische Voraussetzungen

  • ein geeigneter Raum (Sanitätsraum) soll zur Verfügung stehen
  • Einsatz- und Übungsmaterial muss beschafft werden
  • technische Voraussetzungen für die Alarmierung muss sichergestellt werden

Organisatorische Voraussetzungen

  • Wertschätzung durch Schulleitung
  • Integration in die Erste-Hilfe-Organisation der Schule
  • Verwaltung der Einrichtungen und Sachmittel durch den Schulsanitätsdienst
  • Dokumentation der Hilfeleistungen
  • Unterstützung durch den GUV erbitten (GUV Braunschweig, GUV Hannover, GUV Oldenburg)

Bei besonderen Leistungen kann in Abschlusszeugnissen eine positive Bemerkung erfolgen.