Voraussetzungen für die Veränderung der äußeren Bedingungen bei Leistungsfeststellungen
Voraussetzung für die Absprache von Veränderungen der äußeren Bedingungen im Rahmen von Leistungsfeststellungen ist eine möglichst prozessbegleitende Diagnostik, um die Kompetenzen in der deutschen Sprache zu ermitteln.
In einer Dienstbesprechung bzw. Konferenz aller Lehrkräfte, die die betroffene Schülerin oder den betroffenen Schüler unterrichten, werden die Lernentwicklungen besprochen und darauf basierend die konkreten Möglichkeiten der Unterstützung festgelegt. Es ist empfehlenswert, schriftlich festzuhalten, welche Schülerinnen und Schüler bestimmte Unterstützungen erhalten sollen. Diese Absprachen gelten verpflichtend und müssen den Schülerinnen und Schülern für alle Unterrichtsfächer gewährt werden. Die Erziehungsberechtigten und die Schülerinnen und Schüler sind über die festgelegten Unterstützungsmaßnahmen zu informieren.
In regelmäßigen Abständen, mindestens zu den Zeugniskonferenzen, oder anlassbezogen in einer Dienstbesprechung werden die festgelegten Unterstützungsmöglichkeiten reflektiert, gegebenenfalls weitergeführt oder modifiziert. Wird von allen Lehrkräften einer Schülerin oder eines Schülers ein Fortschritt in der Sprachentwicklung in der deutschen Sprache festgestellt, so kann die Unterstützung reduziert werden oder enden. Auf die festgelegten Maßnahmen zur sprachlichen Unterstützung wird bei der Bewertung von Leistungen nicht gesondert hingewiesen und im Zeugnis werden diese nicht vermerkt.
Die Schülerinnen und Schüler müssen im Umgang mit den zur Verfügung gestellten Unterstützungen und Hilfsmitteln vertraut sein. Daher werden sprachliche Hilfen besprochen und deren Anwendung eingeübt, damit diese während einer Leistungsüberprüfung verwendet werden können. Hilfen können grundsätzlich analog oder digital angeboten werden.