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Diagnose und Bewertung

Das Recht auf individuelle Förderung ist in § 54 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) für alle Schülerinnen und Schüler festgeschrieben. Konkretisiert wird der sich daraus ergebende Auftrag in den Grundsatzerlassen der einzelnen Schulformen.

Es zeigt sich, dass individuelle Förderung unverzichtbar mit der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung (ILE) verzahnt ist. Damit muss auch der zusätzliche Sprachförderbedarf in den individuellen Lernentwicklungsdokumentationen sichtbar gemacht werden.

Diagnose

Drei exemplarische Verfahren zur Feststellung des Sprachstands in DaZ/ DaB und Hilfen zu ihrer Nutzung in der schulischen Praxis.

Förderplanung

Inhalte und Aufbau eines Förderplans sowie Hinweise zur Gestaltung von schulischer Sprachförderung.

Leistungsfeststellungen

Voraussetzungen und Möglichkeiten, den Zugang zu den Aufgabenstellungen zu erleichtern.

Zeugnis

Der Erwerb von Deutschkenntnissen durch neu zugewanderte Kinder und Jugendliche wird in einem Zeugnisanhang gewürdigt.