Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/ DaB) in der Praxis
Die Beherrschung der Bildungssprache ist eine Voraussetzung für den Bildungserfolg und für gesellschaftliche Teilhabe. Deshalb besteht eine Kernaufgabe der Schule darin, allen Schülerinnen und Schülern den Erwerb bildungssprachlicher Kompetenzen durch Sprachbildung und gezielte Sprachförderung zu ermöglichen.
Sprachbildung ist Aufgabe aller Lehrkräfte in allen Unterrichtsfächern an allen Schulformen: Damit ist jeder Unterricht immer auch sprachbildender Unterricht!
Nur durch einen sprachbildenden Unterricht in allen Fächern und Lernbereichen können alle Schülerinnen und Schüler – auch solche mit Deutsch als Erstsprache – die an sie gestellten bildungssprachlichen Anforderungen erfüllen.
Unter Sprachbildung werden Maßnahmen zur Förderung von Deutsch als Bildungssprache (DaB) verstanden, die sich an alle Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe richten.
Sprachförderung hingegen ist Teil der Sprachbildung und soll gezielte Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler, die in ihrer sprachlichen Entwicklung Unterstützung benötigen, umsetzen. Im Fokus stehen hier (neu) zugewanderte Schülerinnen und Schüler, deren Deutschkenntnisse noch nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, und die daher eine zusätzliche Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache benötigen: die DaZ-Förderung.
Die Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache ist Teil von Unterrichts- und Schulentwicklung. Sie sollte daher im Schulprogramm ausgewiesen werden.
Auch im Rahmen der pädagogischen Gestaltung von Nachmittagsangeboten sind zusätzliche Möglichkeiten denkbar und unabdingbar, das Thema Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB) im Sinne der durchgängiger Sprachbildung einzubeziehen.