Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/ DaB) in der Praxis
Die Förderung von sprachlicher Handlungsfähigkeit in Mündlichkeit und Schriftlichkeit ist Aufgabe jeden Unterrichts in der Schule – unabhängig der Schulform. Die sprachlichen Anforderungen des jeweiligen Faches und Lernbereichs sind deshalb von jeder Lehrkraft bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen. Sie müssen bewusst eingeführt und geübt werden. Nur durch einen sprachbildenden Unterricht in allen Fächern und Lernbereichen können alle Schülerinnen und Schüler – auch solche mit Deutsch als Erstsprache – die an sie gestellten bildungssprachlichen Anforderungen erfüllen.
Den Schülerinnen und Schülern, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, sind zusätzliche Sprachfördermaßnahmen zu ermöglichen, damit sie erfolgreich am Regelunterricht teilnehmen können.
Die Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache ist Teil von Unterrichts- und Schulentwicklung. Sie sollte daher im Schulprogramm ausgewiesen werden.
Insbesondere im Rahmen der pädagogischen Gestaltung von Nachmittagsangeboten sind zusätzliche Möglichkeiten denkbar und unabdingbar, das Thema Förderung von Deutsch als Zweit- und Bildungssprache (DaZ/DaB) im Sinne der durchgängiger Sprachbildung einzubeziehen.