Schulaufnahme und Schulplatz
Auf die Verpflichtung zur zeitnahen Beschulung schulpflichtiger neu zugezogener bzw. neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher weist das Niedersächsische Kultusministerium hin.
Hierbei kommt der Schule, an die sich die Erziehungsberechtigten als erstes wenden, eine besondere Verantwortung zu.