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Schulaufnahme und Schulplatz

Auf die Verpflichtung zur zeitnahen Beschulung schulpflichtiger neu zugezogener bzw. neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher weist das Niedersächsische Kultusministerium hin. 
Hierbei kommt der Schule, an die sich die Erziehungsberechtigten als erstes wenden, eine besondere Verantwortung zu.

Schulpflicht

Näheres zur Schulpflicht neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher.

Recht auf Schulplatz

Neu zugewanderte schulpflichtige Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung und damit auf einen Schulplatz. Lesen Sie mehr.

Schulaufnahme

Die Schule, an die sich die Erziehungsberechtigten neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher wendet, hat eine besondere Verantwortung. Lesen Sie mehr.