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Eltern und Schule als Partner

Die Eltern

Die Eltern sorgen dafür, dass ihr Kind täglich die Schule besucht.

  • Sie kümmern sich darum, dass das Kind rechtzeitig aufsteht, frühstückt und sich auf den Weg in die Schule macht.
  • Sie achten darauf, dass ihr Kind seine Schulbücher, Hefte und Schreibutensilien dabei hat (gilt vor allem bei jüngeren Kindern)
  • Sie lassen sich von ihrem Kind berichten, was es in der Schule gelernt hat.
  • Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine Hausaufgaben erledigt (nachsehen im Hausaufgabenheft).

Die Schule versorgt die Eltern mit schriftlichen Informationen über die schulische Arbeit. Das können zum Beispiel sein:

  • Hausordnung der Schule und landesweit geltende Regelungen (z. B. Waffenerlass)
  • Stundenplan, Änderungen am Stundenplan
  • Gezielte Information an die Eltern eines bestimmten Kindes, z. B. Bitte um Besuch in der Sprechstunde der Lehrerin / des Lehrers

Die Eltern lesen diese Informationen gründlich und aufmerksam und beachten sie. Wenn es verlangt wird, bestätigen sie mit ihrer Unterschrift, dass sie die Information erhalten haben und einverstanden sind.

Wenn das Kind krank ist, muss die Schule informiert werden. An dem ersten Tag rufen sie die Schule an oder schreiben eine Mail. Später geben sie der Schule eine schriftliche Entschuldigung.

Religiöse Feiertage

Wenn das Kind während der Unterrichtszeit an einer religiösen Feier teilnehmen will, müssen die Erziehungsberechtigten vorher einen 'Antrag auf Befreiung vom
Unterricht' stellen. Wenn die Schule dem Antrag zustimmt, holt das Kind den durch die Abwesenheit versäumten Unterrichtsstoff nach.

Reisen

Urlaubsreisen sind nur in den Schulferien möglich. In der Regel wird die Schule einem Antrag auf Befreiung vom Unterricht zur Abreise in den Urlaub nicht zustimmen – und einer Verlängerung der Ferien auch nicht.

 

Die Schule

Die Schule informiert und berät die Eltern auf verschiedene Arten. Sie gibt ihnen die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken. Die Eltern haben ein Recht darauf.

Die Eltern haben das Recht, über die schulische Arbeit ihres Kindes und insbesondere über seine Leistungen informiert zu werden. Sie müssen  nicht darauf warten, dass die Schule sie von sich aus informiert. Sie können auch selbst den Kontakt mit der Schule und den Lehrerinnen und Lehrern suchen und einen Einzeltermin vereinbaren.

Mehrfach im Schuljahr finden Klassenelternabende statt. 

Die beste Gelegenheit zum Gespräch mit allen Lehrkräften des eigenen Kindes bietet der Elternsprechtag der Schule. Er findet mindestens einmal im Jahr statt, oft kurz nach den Halbjahreszeugnissen.

Ein besonders guter Anlass für den Austausch zwischen Schule und Eltern ist das Halbjahreszeugnis Ende Januar. Es zeigt den Leistungsstand des Kindes nach der Hälfte des Schuljahres. An dem Zeugnis ist zu erkennen, in welchen Fächern das Kind seine Stärken hat und wo es besonders große Schwierigkeiten hat, die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben.

Folgende Noten werden in den Klassen 3 bis 10 an den meisten Schulen vergeben:

1 = sehr gut

2 = gut

3 = befriedigend

4 = ausreichend

5 = mangelhaft

6 = ungenügend

Wenn ein Kind in zwei Fächern die Note „mangelhaft“ oder „ungenügend“ erhält, besteht die Gefahr, dass es am Ende des Schuljahres nicht in die nächsthöhere Klasse
versetzt wird, sondern das Schuljahr wiederholen muss.

An vielen Integrierten Gesamtschulen gibt es anstelle des Zeugnisses einen Lernentwicklungsbericht. Die Schülerinnen und Schüler werden am Ende des Schuljahres nicht versetzt, sondern rücken in den nächsthöheren Schuljahrgang auf. Die Lehrerinnen und Lehrer beraten die Eltern bei der Frage, wie das Kind seine Leistungen verbessern kann, zum Beispiel mit Hilfe von zusätzlichem Übungsmaterial, Hausaufgabenhilfe oder Förderunterricht.

Die Eltern als Gruppe können in der Schule bei vielen Entscheidungen mitbestimmen. Dazu wählen sie Elternvertreterinnen und Elternvertreter in der Klasse, die den Schulelternrat bilden. Außerdem sind die Eltern im Schulvorstand vertreten.

Die Vorstände der Schulelternräte arbeiten auf der Ebene der Städte und Gemeinden und auf Landesebene zusammen, um die Interessen der Eltern gegenüber den Schulträgern und dem Niedersächsischen Kultusministerium zu vertreten.

Alle Eltern sind eingeladen, diese Mitwirkungsmöglichkeiten zu nutzen. Dies gilt insbesondere auch für Eltern nichtdeutscher Staatsangehörigkeit bzw. für Eltern mit Migrationshintergrund.

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