Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Kosten und Hilfen

Kosten

Die öffentlichen Schulen in Niedersachsen nehmen kein Schulgeld. Die Teilnahme am Unterricht ist also kostenlos. Dennoch müssen bestimmte Kosten von den Eltern getragen werden. Zu diesen Kosten gehören:

  • Schulbücher,
  • Verbrauchsmaterialien wie Hefte und Bleistifte,
  • Ausflüge und Klassenfahrten.

Wenn das Kind in der Schulkantine isst, muss auch dafür bezahlt werden. An manchen Schulen und in manchen Klassen kommen weitere Kosten hinzu.

In vielen Fächern benutzt die Lehrkraft für den Unterricht ein Schulbuch. Darin werden die fachlichen Inhalte erklärt. Es werden Aufgaben gestellt, die das Verständnis der
Inhalte erleichtern und vertiefen. Welche Bücher im Einzelnen gebraucht werden, sieht man an der Schulbuchliste für die einzelne Klasse. Hier die Schulbuchliste der 5. Klasse
einer Gesamtschule als Beispiel.

Man kann diese Bücher kaufen. Man kann Geld sparen, wenn man an der Ausleihe der Schulbücher teilnimmt. Dann bezahlt man eine Leihgebühr, die deutlich niedriger
ist als der Kaufpreis.

Der Nachteil bei der Ausleihe: Man darf nicht in die Bücher hineinschreiben. Jedes Buch muss am Ende des Schuljahres in gutem Zustand zurückgegeben werden.

Auch die Verbrauchsmaterialien, die in einer Klasse gebraucht werden, stehen meistens auf einer Liste, die die Schülerinnen und Schüler von der Schule erhalten. Hier gibt es keine Ausleihmöglichkeit, da Hefte, Arbeitshefte, Blöcke und Stifte ja durch den Gebrauch „verbraucht“ werden.

Manchmal geht die Lehrerin oder der Lehrer mit den Schülerinnen und Schülern in ein Museum, um sich eine Ausstellung anzusehen. Oder es wird eine Theateraufführung besucht. Dabei entstehen Kosten für den Eintritt, vielleicht auch für die Fahrt an den Ort der Veranstaltung. Solche Ausflüge gehören zum Unterricht. Die Kosten müssen in der Regel von den Eltern getragen werden. Nicht Teilnehmende besuchen regelmäßig den Unterricht einer Parallelklasse.

Finanzielle Unterstützung

Für manche Eltern sind die Kosten für die Schule ein Problem, weil das Einkommen sehr gering ist. In diesem Fall gibt es finanzielle Hilfe. Die bekannteste Form ist das Bildungs- und Teilhabepaket (für Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen, Familien mit einem geringen Einkommen). Die Eltern können für ihr Kind gezielt Geld für bestimmte schulische Kosten beantragen. Das Antragsformular kann man im Schulsekretariat bekommen. Ausgefüllt kann der Antrag in jedem Jobcenter vor Ort und in jedem Rathaus abgegeben werden.

Bei dem abgebildeten Formular (zum Vergrößern bitte anklicken) ist „mehrtägige Fahrten“ angekreuzt. Das Kind möchte an der Klassenfahrt in den Harz teilnehmen. Die Eltern können jedoch die Kosten für die Anreise mit der Bahn, die Jugendherberge und das Programm nicht bezahlen. Damit das Kind dennoch mitfahren kann, stellen die Eltern einen Antrag auf Förderung beim Jobcenter oder bei der Stadt.

An manchen Schulen hilft auch der Förderverein der Schule, wenn das Geld für das Kind nicht reicht.

Diese Informationen auf anderen Sprachen