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Das Recht auf einen Schulplatz für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche

Allgemeines

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche haben, sobald sie in Niedersachsen wohnhaft sind, laut Art. 4 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ein Recht auf Bildung und damit ein Recht auf einen Schulplatz.

Zentral ist, dass alle neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse an einer Schule dauerhaft aufgenommen werden, und nicht nur in eine Sprachfördermaßnahme für eine bestimmte Zeit. Auch wenn sie in einem zeitlich befristeten Grundkurs Deutsch als Zweitsprache Sprachintensivförderung erhalten, muss ihnen auch ein Platz in einer altersangemessenen Regelklasse erst anteilig und dann dauerhaft gewährt werden. 

Aufnahmekapazitäten

Die Aufgabe, ausreichend Schulplätze zur Verfügung zu stellen, obliegt nach der Regelung im Niedersächsischen Schulgesetz (§ 106 Abs. 1 und § 108 NSchG) dem Schulträger und damit den Kommunen.

Die Aufnahmekapazität einer Schule ist nach § 59 a Abs. 5 NSchG überschritten, wenn alle verfügbaren Mittel unter den personellen, sächlichen und fachspezifischen Gegebenheiten ausgeschöpft sind und der Bildungsauftrag der Schule nicht mehr gesichert ist. Die in dem Klassenbildungserlass des Niedersächsischen Kultusministeriums abgebildeten Schülerhöchstgrenzen können als Richtschnur dienen, da die dort geregelte Klassenstärke Ausdruck der pädagogischen Erfahrungswerte ist, bei welcher Klassenstärke der schulische Bildungsauftrag noch effizient verwirklicht werden kann. Wenn nicht genügend Schulplätze zur Verfügung stehen, muss der Schulträger überprüfen, ob durch bestimmte Maßnahmen weitere Kapazitäten geschaffen werden können.

Inklusion

Alle öffentlichen Schulen sind inklusive Schulen (§ 4 NSchG) und ermöglichen damit allen Schülerinnen und Schülern einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang.

Anmeldung durch die Erziehungsberechtigten

Die Anmeldung von schulpflichtigen, noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern an einer Schule obliegt grundsätzlich den Erziehungsberechtigten. Zur Begleitung und Beratung bei der Schulplatzsuche sind regionale Strukturen zu nutzen (z. B. Sprachbildungszentrum, Runder Tisch, Bildungsregion, Clearingstelle, Jugendberufsagentur).