Orientierungsrahmen Schulqualität unter dem Aspekt Sicherheit und Gesundheit
Qualitätsbereich 3: Leitung und Organisation
Die Übernahme von Leitungs- und Mitverantwortung fördert das Verständnis der Schule als pädagogische Handlungseinheit, prägt die pädagogische Ausrichtung der Schule und setzt den Rahmen für die tägliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit.
3.1 Leitungsverantwortung
3.1.1 Leitungsverhalten
Die Schulleitung trägt durch zielgerichtetes Handeln nach den Prinzipien von Partizipation und Transparenz zu einer wertschätzenden, kooperativen, gesundheitsfördernden und verlässlichen Zusammenarbeit bei.
- Führung und Gesundheitsförderung
- Leitungsaufgaben
3.1.3 Steuerung der Organisation und Verwaltung
Die Schulleitung steuert die Organisations- und Verwaltungsprozesse aufgabenbezogen sowie rechts-sicher und stellt durch übersichtliche und nachvollziehbare Organisationsstrukturen den geregelten Schulbetrieb sicher.
3.2 Mitverantwortung
3.2.1 Pädagogische Verantwortung
Die Lehrkräfte und das pädagogische Personal nehmen ihren Bildungsauftrag umfassend wahr und wirken aktiv an einer Verbesserung der Lehrprozesse und ihrer Rahmenbedingungen mit.
3.2.2 Zusammenwirkung in den Gremien
Entsprechend ihrer Zuständigkeiten wirken die an der Erziehungs- und Unterrichtsarbeit Beteiligten in den jeweiligen schulischen Gremien eigenverantwortlich, sachgerecht und zuverlässig zusammen.
3.2.3 Mitwirkung der Vertretungen und Beauftragten
Die Interessenvertretungen und Beauftragten nehmen aktiv ihre Beteiligungsrechte wahr und bringen sich sachgerecht in die Entscheidungsprozesse der Schule ein. Beteiligungsrechte
- Arbeitsschutzausschuss
- Personalrat
- Gleichstellungbeauftragte
- Schwerbehindertenvertretung
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Arbeitsmedizin
- Arbeitspsychologische Beratung
- Beauftragte für Suchtfragen / Suchtprävention