Links/Quellen
Am 01. Januar 2001 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird die Meldepflicht der Ärzte und Labors detailliert neu geregelt.
Muster der Meldebögen und Informationen über Belehrungen sind über das Robert Koch Institut abrufbar. Mit der Einführung des IfSG wurden in Deutschland Falldefinitionen zur routinemäßigen Übermittlung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten eingeführt.
Von der Website Region Hannover lassen sich nachfolgende wichtige Dateien als PDF Dateien downloaden:
- Rahmen Hygienepläne für Schulen mit den Anlagen
- 1) Wichtige rechtliche Grundlagen und fachliche Empfehlungen
- 2) Muster - Reinigungs-(und Desinfektions-) Plan für Schulen
- 3) Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 lfSG
- 3b) Informationen für Arbeitgeber: Gesundheitsinformationen für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln, Belehrungen des Arbeitgebers
- 3c) Schriftliche Erklärung
- 3d) Frage der Belehrungspflicht
- 4) § 34 Gesundheitliche Anforderungen, Mitwirkungspflichten,
- Aufgaben des Gesundheitsamtes
- 5) Belehrung gemäß § 34 Abs. 5 lfSG: Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte,schriftliche Erklärung in deutsch, englisch, französisch, spanisch, türkisch, russisch
- 6) Merkblatt „Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen”
- 7) Meldeformular übertragbare Krankheiten
- 8) „Aufatmen in Schulen” - Luftqualität und Raumklima in Unterrichtsräumen
- 9) Meldungen nach § 34 IfSG Für Gemeinschaftseinrichtungen, die Kinder und Jugendliche betreuen
- 10) Merkblatt für Ärzte und Leitungen zur Wiederzulassung in Kindergärten und Schulen nach Infektionskrankheiten
Arbeitsmedizinische Informationen
Risikoeinschätzung Infektionserkrankungen
Verpflegungsangebote
Schulische Verpflegungsangebote sollen qualitativ hochwertig und ausgewogen sein und natürlich gut schmecken. Das setzt vor allem einen sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln voraus. Wie erreicht man eine hygienisch sichere Mittagsverpflegung in den Schulen? Welche rechtlichen Grundlagen gibt es? Gibt es besondere Hygieneanforderungen? Diese und mehr Fragen beantwortet der
„Niedersächsische Hygieneleitfaden für die Schulverpflegung”.
Hygienisch zubereiten- Feste feiern, Hinweise für die Ausrichtung nicht-gewerbsmäßiger Veranstaltungen
(Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Mehr als Händewaschen - Hygiene in der Schulverpflegung
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Sauber is(s)t gesund - Hygienische Anforderungen an Küchen in Schulen
(Herausgeber: Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen)
Hygiene Gesundheit der Tischgäste sichern
(Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Der Gesetzgeber fordert von allen Lebensmittelunternehmern weitreichende Maßnahmen, um die Gesundheit der Essensgäste zu sichern. Welche Pflichten die Hygieneverantwortlichen in der Schulverpflegung erfüllen müssen, darüber informiert Sie dieses Heft. Das Heft enthält auch Checklisten zu den Themen:
- Checkliste für eine angemessene Personalhygiene
- Checkliste für eine angemessene Lebensmittelhygiene
- Checkliste für einen angemessenen Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- Checkliste für eine angemessene Küchenhygiene
siehe auch Links zum Thema „Schulverpflegung”
Informationen des Robert Koch Institutes - RKI: