Schulische Hygienepläne
Die Schulen sind verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen nach § 36 IfSG festzulegen. Für die Erstellung der Pläne sieht das IfSG keine konkreten Vorgaben vor. Vielmehr sollen die Maßnahmen auf die Gegebenheiten vor Ort abgestimmt sein. Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat in Abstimmung mit dem Schulträger einen Hygieneplan zu erstellen.
Zur Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Hygieneplänen hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) eine „Arbeitshilfe zur Erstellung des Hygieneplans für die Schule auf der Grundlage des § 36 Infektionsschutzgesetz“ veröffentlicht, an der sich Schulen und Schulträger orientieren können.
Beratung und Unterstützung
Bei Fragen zum Rahmen-Hygieneplan leisten vor allem folgende Personen und Institutionen fachliche Unterstützung und Beratung:
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner der RLSB
- Zuständiges Gesundheitsamt
Die Kontaktdaten der für Ihre Schule direkt zuständigen Beraterinnen und Berater und Gesundheitsämter finden Sie über die Beratersuche.
Materialen zum Hygieneplan
Händewaschen
Plakat „Richtig Händewaschen” für Grundschulen (BZgA)
Plakat „Richtig Hände waschen” für weiterführende Schulen (BZgA)
Händewaschen AOK Mediendienst
https://hygiene-tipps-fuer-kids.de/poster
Desinfektion
Hände ohne Keime - Desinfektion (Stiftung Drachensee)
Lagerung von Desinfektionsmitteln (www.sifa-sibe.de)
Husten- und Niesetikette
Plakat „Richtig niesen und husten” für Grundschulen (BZgA)
Plakat „Richtig niesen und husten” für weiterführende Schulen (BZgA)
Mund-Nasen-Schutz
Fragen und Antworten zur Hygiene
FAQ des BfR zur Übertragung über Lebensmittel und Gegenstände