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Turngeräte

Absprungtrampoline

  • Unbeschädigter Gleitschutz des Gestells
  • Vollständige Abdeckung von Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch
  • Abdeckung am Rahmen sicher befestigt
  • Verschiedenfarbigkeit von Abdeckung und Sprungtuch
  • Guter Zustand der Gummi- oder Federzüge
  • Kennzeichnung der Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch eine Mittenmarkierung
  • Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm
  • Hinweis auf Scher- oder Quetsch stellen durch Warnetikett
  • Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
    • Angaben zum Auf- und Abbau
    • Angaben zu Transport und Lagerung
    • Platzbedarf des Gerätes
    • Angaben zur Wartung
    • Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte

Barren/Spannstufenbarren

  • Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Barrens im Geräteraum
  • Bei festgestelltem Verschluss Höhen- und Seitenverstellung nicht mehr möglich
  • Unbeschädigte Holme
  • Feste Verbindung zwischen Holmen und Gelenkverschraubung
  • Unbeschädigter Gleitschutz an den Standflächen
  • Bewegliche Teile frei von Korrosion
  • Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
  • Einwandfreie Seilendverbindungen
  • Funktionsfähige Spannschlösser

Bodenturnmatten (Läufer)

  • Auflagefläche gegenüber dem Hallenboden rutschhemmend
  • Bodenturnmatten frei von Knickstellen
  • Bodenturnmatten mit der Auflagefläche nach innen (sonst Bruchgefahr)

Gitterleitern

  • Fester Sitz der Sprossen in den Holmen
  • Funktionsfähige Bodenriegel
  • Vorrichtungen zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung
  • Feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand
  • Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile

Hochziehbare Sportgeräte

  • Handkurbeln bei Nichtbenutzung in einem verschließbaren Raum aufbewahren
  • Sportgerät ist vom Bedienungsstandort einsehbar
  • Keine Seilklemmen an Seilendverbindungen
  • Keine Schäden an Drahtseilen

Klettertaueinrichtungen

  • Unbeschädigte Taue
  • Unteres Ende gegen Aufdrehen gesichert
  • Keine Knoten in den Klettertauen
  • Bei Nichtbenutzung keine Taue im Verkehrsbereich
  • Keine mehligen Klettertaue, Kontrolle durch Aufdrehen der Taue gegen den Drall
  • Markierung der maximalen Kletterhöhe in 5,50 m Höhe

Matten (Niedersprungmatten, Turnmatten, Weichbodenmatten)

  • Mattenkern nicht zusammengebrochen oder durchgetreten
  • Hülle und Kern der Matten so miteinander verbunden oder beschaffen, dass kein merkbares Gleiten zwischen Kern und Matte auftritt
  • Auflagen gegenüber dem Hallenboden gleithemmend

Recks/Steckrecks

  • Sicherung der umlegbaren oder einschiebbaren Griffe gegen selbstständiges Heraustreten bei Benutzung des Steckrecks
  • Fester Sitz der Säulen in den Bodenhülsen
  • Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
  • Reckstange frei von Roststellen
  • Feste Verankerung der Ablagen in der Wand des Geräteraumes

Recks/Spannrecks

  • Ordnungsgemäße Verspannung des gebrauchsfertigen Gerätes
  • Funktionsfähige Spannschlösser
  • Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
  • Einwandfreie Seilendverbindungen

Ringeeinrichtungen

  • Funktionsfähige Verstelleinrichtung
  • Sicherung der Verstellkette gegen selbstständiges Lösen
  • Wandstellhaken fest in der Wand verankert
  • Unversehrte Verstellkette
  • Keine Beschädigung der Spleiße oder Schaukelseile im Ketten- und Ringbereich
  • Keine Risse der Lederriemen an den Innenseiten der Knickstellen
  • Keine Schaukelringe aus Eisen, sondern leichte Schichtholzringe
  • Leichtgängigkeit der Schaukelringpendelachse

Schwebebalken

  • Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
  • Standsicherheit
  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Unbeschädigte Polsterung

Sprossenwände

  • Sichere Verbindung der Sprossenwand mit den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten
  • Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile
  • Fester Sitz der Sprossen in den Holmen

Sprungbretter

  • Rutschfestigkeit der Absprungfläche
  • Unbeschädigter Gleitschutz des Auflagebrettes
  • Fester Sitz der Verschraubungen
  • Unbeschädigte Polsterung

Sprungkästen

  • Keine scharfen Kanten, Grate und her vorstehende Teile an den Oberflächen
  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Fester Sitz der Kastenteile aufeinander
  • Unbeschädigte Polsterung
  • Unbeschädigte Transporteinrichtung
  • Tischtennistische und -netze
  • Ecken und Kanten abgerundet
  • Splitterfreie Holzteile
  • Selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Untergestells

Trampoline

  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Sprungtuch mit einer Außenmarkierung und einer Mittenmarkierung versehen
  • Umlaufende Markierungen
  • Sichere Befestigung der Abdeckung am Rahmen
  • Andere Farbe der Abdeckung als das Sprungtuch
  • Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm
  • Hinweis auf Scher- oder Quetsch stellen durch Warnetikett
  • Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
    • Angaben zum Auf- und Abbau
    • Angaben zu Transport und Lagerung
    • Platzbedarf des Gerätes
    • Angaben zur Wartung
    • Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte

Turnbänke

  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Feste Verbindung von Füßen und Mittelstück mit der Turnbankplatte
  • Feste Schraubverbindungen
  • Oberflächen splitterfrei
  • Standsicherheit gewährleistet

Turnböcke

  • Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
  • Einstellbares Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)
  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung

Turnpferde

  • Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
  • Unbeschädigter Gleitschutz
  • Bein mit sicherem Klemmverschluss (Ausgleich von Bodenunebenheiten)
  • Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung
  • Fester Sitz der Pauschen in den Metallbügeln

Ausführliche Informationen zur sicheren Nutzung von Sportgeräten und Gefahrenquellen finden Sie auf der Seite "Sichere Schule" des DGUV.