Turngeräte
Absprungtrampoline
- Unbeschädigter Gleitschutz des Gestells
- Vollständige Abdeckung von Rahmen und Verspannung bis zum Sprungtuch
- Abdeckung am Rahmen sicher befestigt
- Verschiedenfarbigkeit von Abdeckung und Sprungtuch
- Guter Zustand der Gummi- oder Federzüge
- Kennzeichnung der Einsprungstelle auf dem Sprungtuch durch eine Mittenmarkierung
- Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm
- Hinweis auf Scher- oder Quetsch stellen durch Warnetikett
- Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
- Angaben zum Auf- und Abbau
- Angaben zu Transport und Lagerung
- Platzbedarf des Gerätes
- Angaben zur Wartung
- Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte
Barren/Spannstufenbarren
- Entlastung der Transportrollen während der Aufbewahrung des Barrens im Geräteraum
- Bei festgestelltem Verschluss Höhen- und Seitenverstellung nicht mehr möglich
- Unbeschädigte Holme
- Feste Verbindung zwischen Holmen und Gelenkverschraubung
- Unbeschädigter Gleitschutz an den Standflächen
- Bewegliche Teile frei von Korrosion
- Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
- Einwandfreie Seilendverbindungen
- Funktionsfähige Spannschlösser
Bodenturnmatten (Läufer)
- Auflagefläche gegenüber dem Hallenboden rutschhemmend
- Bodenturnmatten frei von Knickstellen
- Bodenturnmatten mit der Auflagefläche nach innen (sonst Bruchgefahr)
Gitterleitern
- Fester Sitz der Sprossen in den Holmen
- Funktionsfähige Bodenriegel
- Vorrichtungen zur Arretierung sowohl in Gebrauchs- als auch in Ruhestellung
- Feste Verbindung der Haltekonstruktion mit der Wand
- Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile
Hochziehbare Sportgeräte
- Handkurbeln bei Nichtbenutzung in einem verschließbaren Raum aufbewahren
- Sportgerät ist vom Bedienungsstandort einsehbar
- Keine Seilklemmen an Seilendverbindungen
- Keine Schäden an Drahtseilen
Klettertaueinrichtungen
- Unbeschädigte Taue
- Unteres Ende gegen Aufdrehen gesichert
- Keine Knoten in den Klettertauen
- Bei Nichtbenutzung keine Taue im Verkehrsbereich
- Keine mehligen Klettertaue, Kontrolle durch Aufdrehen der Taue gegen den Drall
- Markierung der maximalen Kletterhöhe in 5,50 m Höhe
Matten (Niedersprungmatten, Turnmatten, Weichbodenmatten)
- Mattenkern nicht zusammengebrochen oder durchgetreten
- Hülle und Kern der Matten so miteinander verbunden oder beschaffen, dass kein merkbares Gleiten zwischen Kern und Matte auftritt
- Auflagen gegenüber dem Hallenboden gleithemmend
Recks/Steckrecks
- Sicherung der umlegbaren oder einschiebbaren Griffe gegen selbstständiges Heraustreten bei Benutzung des Steckrecks
- Fester Sitz der Säulen in den Bodenhülsen
- Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
- Reckstange frei von Roststellen
- Feste Verankerung der Ablagen in der Wand des Geräteraumes
Recks/Spannrecks
- Ordnungsgemäße Verspannung des gebrauchsfertigen Gerätes
- Funktionsfähige Spannschlösser
- Stahldrahtseile frei von Knick- und Schadstellen
- Einwandfreie Seilendverbindungen
Ringeeinrichtungen
- Funktionsfähige Verstelleinrichtung
- Sicherung der Verstellkette gegen selbstständiges Lösen
- Wandstellhaken fest in der Wand verankert
- Unversehrte Verstellkette
- Keine Beschädigung der Spleiße oder Schaukelseile im Ketten- und Ringbereich
- Keine Risse der Lederriemen an den Innenseiten der Knickstellen
- Keine Schaukelringe aus Eisen, sondern leichte Schichtholzringe
- Leichtgängigkeit der Schaukelringpendelachse
Schwebebalken
- Funktionsfähige Vorrichtung zur Höhenverstellung
- Standsicherheit
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Unbeschädigte Polsterung
Sprossenwände
- Sichere Verbindung der Sprossenwand mit den dafür vorgesehenen Befestigungspunkten
- Keine angerissenen, zerbrochenen oder gesplitterten Holzteile
- Fester Sitz der Sprossen in den Holmen
Sprungbretter
- Rutschfestigkeit der Absprungfläche
- Unbeschädigter Gleitschutz des Auflagebrettes
- Fester Sitz der Verschraubungen
- Unbeschädigte Polsterung
Sprungkästen
- Keine scharfen Kanten, Grate und her vorstehende Teile an den Oberflächen
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Fester Sitz der Kastenteile aufeinander
- Unbeschädigte Polsterung
- Unbeschädigte Transporteinrichtung
- Tischtennistische und -netze
- Ecken und Kanten abgerundet
- Splitterfreie Holzteile
- Selbsttätig wirkende Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Zusammenklappen des Untergestells
Trampoline
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Sprungtuch mit einer Außenmarkierung und einer Mittenmarkierung versehen
- Umlaufende Markierungen
- Sichere Befestigung der Abdeckung am Rahmen
- Andere Farbe der Abdeckung als das Sprungtuch
- Abstand zwischen zwei Gurten höchstens 16 mm
- Hinweis auf Scher- oder Quetsch stellen durch Warnetikett
- Gebrauchsanleitung mit folgenden Hinweisen:
- Angaben zum Auf- und Abbau
- Angaben zu Transport und Lagerung
- Platzbedarf des Gerätes
- Angaben zur Wartung
- Hinweis, dass das Gerät nur unter Aufsicht benutzt werden sollte
Turnbänke
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Feste Verbindung von Füßen und Mittelstück mit der Turnbankplatte
- Feste Schraubverbindungen
- Oberflächen splitterfrei
- Standsicherheit gewährleistet
Turnböcke
- Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
- Einstellbares Bein mit sicherem Klemmverschluss (zum Ausgleich von Bodenunebenheiten)
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung
Turnpferde
- Bei Benutzung kein Verschieben der Polsterung
- Unbeschädigter Gleitschutz
- Bein mit sicherem Klemmverschluss (Ausgleich von Bodenunebenheiten)
- Bei Nichtgebrauch Transportrollen in Ruhestellung
- Fester Sitz der Pauschen in den Metallbügeln
Ausführliche Informationen zur sicheren Nutzung von Sportgeräten und Gefahrenquellen finden Sie auf der Seite "Sichere Schule" des DGUV.