Sporthalle
Typische Gefährdungen in Sporthallen
Im Folgenden werden typische Gefährdungen in Sporthallen aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.
Eingangsbereich und Verkehrswege
Schmutz und Nässe im Eingangsbereich
Im Eingangsbereich sollte ein Sauberlaufbereich mit großflächigen Schuhabstreifmatten vorgehalten werden. Eine optimale Anordnung stellt eine s.g. Zonierung dar, die nacheinander Grob-, Fein- und Feuchtschmutz aufnimmt. Um das Einbringen von Grobschmutz zu vermeiden, eignet sich ein Gitterrost vor der Eingangstür. Nässe und Feinschmutz lassen sich durch Sauberlauf- oder Schmutzfangmatten zurückhalten.
Lagerung von Materialien und Gegenständen im Eingangsbereich und auf den Verkehrsflächen
Das Lagern von Materialien, Sportgeräten und Unrat im Eingangsbereich, auf Verkehrs- und Fluchtwegen ist grundsätzlich unzulässig.
Glasbruch von Leuchtmitteln
Künstliche Beleuchtung muss ballwurfsicher ausgeführt sein und regelmäßig gewartet und Instand gesetzt werden.
Türen im Eingangsbereich
Stolperstellen an unteren Türanschlägen/Türschwellen
Der Einbau der Türen muss barrierefrei erfolgen. Stolperstellen durch untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.
Schwergängige Türen
Der Eingangsbereich benötigt ausreichend große leichtgängige oder automatische Eingangstüren.
Sturzgefahr beim Verlassen der Turnhalle im Notfall
Die Haupteingangstüren werden in der Regel als Notausgänge vorgehalten. Sie müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sich von innen leicht und ohne besondere Hilfsmittel in voller Breite öffnen lassen. An diesen Türen muss der Ausgang eindeutig als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet sein.
Verglasung
Schnittverletzungen durch Glasbruch
Da scharfkantig gebrochene Scherben zu erheblichen Verletzungen führen können, müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2,00 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden. Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.
Nichterkennbarkeit von Glasflächen
Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen leicht und deutlich erkennbar sein. Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas oder Sicherheitsmarkierungen erreicht .
Treppen außenliegend
Unzureichende Beleuchtung
Die Eingangsbereiche von Sporthallen sollten möglichst barrierefrei gestaltet sein. Verkehrswege im Freien müssen ausreichend beleuchtet sein.
Treppen innenliegend
Unzureichende Beleuchtung
Die Wahrnehmung von Treppen und besonders die Erkennbarkeit der Stufen ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit der Benutzer. Es müssen mindestens 100 lx erreicht werden.
Geländer und Umwehrungen
Absturz von erhöhten Flächen
Die Höhe der Geländer muss mindestens 1,00 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen.
Einklemmungsgefahr/Verletzungsgefahr in einem Geländer und/oder einer Umwehrung
Geländer und Umwehrungen sind sicher gestaltet, wenn z. B. ihre Öffnungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sind. Flächige Füllelemente von Geländern, wie z. B. Lochbleche, sollten keine Fingerfangstellen aufweisen. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn Öffnungen, wie z. B. Bohrungen oder Schlitze, kleiner als 8 mm und nicht scharfkantig ausgebildet sind.
Sportböden
Verletzung des Bewegungsapparates durch ungeeignete Sportböden
Sportböden in Sporthallen müssen neben der Schutzfunktion auch sportfunktionelle Eigenschaften beinhalten. Der Sportboden muss nachgiebig, trittsicher und eben sein.
Unebenheiten und/oder Bodenöffnungen im Sportboden
Von Bodenöffnungen dürfen keine Gefährdungen ausgehen, daher dürfen die Deckel nicht verschiebbar sein und müssen dauerhaft bündig abschließen. Bodenhülsen müssen grundsätzlich mit einem bündig abschließenden Deckel versehen sein.
Ausrutschen auf dem Sportboden durch Verwendung fetthaltiger Reinigungsmittel
Durch die Bodenpflege sollen die gewünschten sportfunktionellen, optischen und hygienischen Eigenschaften erhalten werden. Es dürfen keine fettenden Pflegemittel verwendet werden. Es muss eine Abstimmung geeigneter Pflegemittel mit dem Bodenhersteller erfolgen.
Ausrutschen auf dem Sportboden durch Nässe
Auf dem Boden befindliche Flüssigkeiten (Schweiß, Getränke, Blut) müssen unverzüglich beseitigt werden.
Wände und Prallschutz
Anprallen auf harte oder unebene Wände
Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2,00 m Höhe ebenflächig, geschlossen und splitterfrei sein und dürfen keine rauen Oberflächen besitzen. Einbauteile wie Lichtschalter, Steckdosen, Bedienelemente und Türdrücker müssen ebenflächig eingelassen sein. An den Hallenwänden sind die Anforderungen an den Prallschutz einzuhalten. Dies kann z. B. mit textilen Materialien oder Prallwänden mit definiertem Kraftabbau geschehen.
Hebe- und Trenneinrichtungen (Trennvorhänge)
Einklemmungen oder Verletzung durch herabfahrenden Trennvorhang
Die Steuerung des Trennvorhangs ist ohne Selbsthaltung („Totmannschaltung“) auszuführen und gegen unbefugte Benutzung mit einem Schlüsselschalter auszustatten. Er muss so angeordnet sein, dass die Bewegung des Vorhangs vom Bedienungsstandort aus überblickt werden kann. Ein Abziehen des Schlüssels darf nur in AUS-Stellung möglich sein. Bei heruntergelassenem Vorhang darf der Abstand zwischen Laststange und Fußboden maximal zehn Zentimeter betragen.
Verletzung durch scharfe Kanten am Trennvorhang
Die Laststange und ihre Befestigungen innerhalb des Trennvorhangs dürfen keine hervorstehenden und scharfkantigen Teile haben. Die Laststange und ihre Befestigungen innerhalb des Trennvorhangs dürfen keine hervorstehenden und scharfkantigen Teile haben.
Verletzungsgefahr durch herabhängende Geräteteile
Im hochgefahrenen Zustand muss sich das untere Ende der Geräte auf mindestens 2,00 m Höhe befinden. Es dürfen keine Lasten (Bänke etc.) angehängt sein. Bei heruntergelassenem Vorhang darf der Abstand zwischen der Laststange und dem Fußboden maximal zehn Zentimeter betragen.
Schallschutz und Raumakustik in Sporthallen
Gefährdung durch Lärm und Schall
In Sporthallen, die für den Schulsport genutzt werden, müssen Maßnahmen zum Schallschutz und zur Raumakustik vorgenommen werden. Ziel ist es, Lärm zu mindern und die Sprachverständlichkeit zu verbessern. Die wichtigste Größe für die Bewertung der Raumakustik in Räumen für den Schulsport und Sporthallen ist die Nachhallzeit.
Weitere Informationen zur Akustik finden Sie im Bereich „Lärm”.
Beleuchtung in der Sporthalle
Unzureichende Beleuchtung
Die Beleuchtungsstärke muss ausreichend, gleichmäßig und blendungsfrei sein. Die Nennbeleuchtungs-Stärke muss mindestens 300 lx betragen und kann sich je nach Sportart deutlich erhöhen (siehe DIN EN 12464-1; für einzelne Sportarten sind die Vorgaben der Sportfachverbände zu berücksichtigen).
Blendung und Schattenwurf
Eine gute Beleuchtung wirkt sich positiv auf die visuelle Wahrnehmung und hilft Unfälle zu vermeiden. Tageslicht besitzt im Bezug auf Dynamik, Lichtstärke und Farbe Qualitäten, die künstliches Licht nicht annähernd erreicht. Blendung oder Schattenbildungen und übermäßige Erwärmung durch Sonneneinstrahlung müssen vermieden werden, indem Sonnenschutzvorrichtungen installiert werden.
Raumtemperatur in der Sporthalle
Hitze und Kälte in der Sporthalle
Aufgrund der ständigen Bewegung und Erwärmung der Sporttreibenden, wird nach DIN 18032-1 in Sporthallen eine Temperatur von 17 bis 19 °C als ausreichend betrachtet. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten (ASR A3.5 4.3(2)).