Direkt zum Inhalt springen Direkt zur Hauptnavigation springen

Sporthalle

Eingangsbereich und Verkehrswege

Gefährdung durch Schmutz und Nässe im Eingangsbereich


Maßnahme: Im Eingangsbereich sollte ein Sauberlaufbereich mit großflächigen Schuhabstreifmatten vorgehalten werden. Eine optimale Anordnung stellt eine s.g. Zonierung dar, die nacheinander Grob-, Fein- und Feuchtschmutz aufnimmt. Um das Einbringen von Grobschmutz zu vermeiden, eignet sich ein Gitterrost vor der Eingangstür. Nässe und Feinschmutz lassen sich durch Sauberlauf- oder Schmutzfangmatten  zurückhalten.

Gefährdung durch Lagerung von Materialien und Gegenständen im Eingangsbereich und auf den Verkehrsflächen


Maßnahme: Das Lagern von Materialien, Sportgeräten und Unrat im Eingangsbereich, auf Verkehrs- und Fluchtwegen ist grundsätzlich unzulässig.

Gefärdung durch Leuchtmittel/Glasbruch


Maßnahme: Künstliche Beleuchtung muss ballwurfsicher ausgeführt sein und regelmäßig gewartet und Instand gesetzt werden.

Türen im Eingangsbereich

Gefährdung durch Stolperstellen an unteren Türanschlägen/Türschwellen


Maßnahme: Der Einbau der Türen muss barrierefrei erfolgen. Stolperstellen durch untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.

Gefahr durch schwergängige Türen


Maßnahme: Der Eingangsbereich benötigt ausreichend große leichtgängige oder automatische Eingangstüren.

Gefahr des Stürzens beim Verlassen der Turnhalle im Notfall


Maßnahme: Die Haupteingangstüren werden in der Regel als Notausgänge vorgehalten. Sie müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sich von innen leicht und ohne besondere Hilfsmittel in voller Breite öffnen lassen. An diesen Türen muss der Ausgang eindeutig als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet sein.

Verglasung

Gefahr durch Schnittverletzungen durch Glasbruch


Maßnahmen: Da scharfkantig gebrochene Scherben zu erheblichen Verletzungen führen können, müssen Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen bis zu einer Höhe von 2,0 m ab Oberkante Standfläche aus bruchsicheren Werkstoffen bestehen oder ausreichend abgeschirmt werden. Als bruchsicher werden Verglasungen immer dann eingestuft, wenn sie die Kriterien als sog. Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder als Verbundsicherheitsglas (VSG) erfüllen.

Gefährdung durch Nichterkennbarkeit von Glasflächen


Maßnahme: Verglasungen oder lichtdurchlässige Wände müssen leicht und deutlich erkennbar sein. Die Erkennbarkeit von Verglasungen wird z. B. durch die Verwendung von farbigem Glas oder Sicherheitsmarkierungen erreicht .

Treppen außenliegend

Gefahren durch unzureichende Beleuchtung


Maßnahme: Die Eingangsbereiche von Sporthallen sollten möglichst barrierefrei gestaltet sein. Verkehrswege im Freien müssen ausreichend beleuchtet sein.

Treppen innenliegend

Gefahren durch unzureichende Beleuchtung


Maßnahme: Die Wahrnehmung von Treppen und besonders die Erkennbarkeit der Stufen ist von grundsätzlicher Bedeutung für die Sicherheit der Benutzer. Es müssen mindestens 100 lx erreicht werden.

Geländer und Umwehrungen

Gefährdung durch Absturz von erhöhten Flächen


Maßnahme: Die Höhe der Geländer muss mindestens 1,0 m betragen. Bei Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen.

Gefährdung durch Einklemmung/Verletzung in einem Geländer/einer Umwehrung


Maßnahme: Geländer und Umwehrungen sind sicher gestaltet, wenn z. B. ihre Öffnungen mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sind. Flächige Füllelemente von Geländern, wie z. B. Lochbleche, sollten keine Fingerfangstellen aufweisen. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn Öffnungen, wie z. B. Bohrungen oder Schlitze, kleiner als 8 mm und nicht scharfkantig ausgebildet sind.

Sportböden

Gefährdung durch Verletzung des Bewegungsapparates durch ungeeignete Sportböden


Maßnahme: Sportböden in Sporthallen müssen neben der Schutzfunktion auch sportfunktionelle Eigenschaften beinhalten. Der Sportboden muss nachgiebig, trittsicher und eben sein.

Gefährdung durch Unebenheiten/ Bodenöffnungen im Boden


Maßnahme: Von Bodenöffnungen dürfen keine Gefährdungen ausgehen, daher dürfen die Deckel nicht verschiebbar sein und müssen dauerhaft bündig abschließen. Bodenhülsen müssen grundsätzlich mit einem bündig abschließenden Deckel versehen sein.

Gefährdung durch Ausrutschen auf dem Boden durch fetthaltige Reinigungsmittel


Maßnahme: Durch die Bodenpflege sollen die gewünschten sportfunktionellen, optischen und hygienischen Eigenschaften erhalten werden. Es dürfen keine fettenden Pflegemittel verwendet werden. Es muss eine Abstimmung geeigneter Pflegemittel mit dem Bodenhersteller erfolgen.

Gefährdung durch Ausrutschen auf dem Boden durch Nässe


Maßnahme: Auf dem Boden befindliche  Flüssigkeiten (Schweiß, Getränke, Blut) müssen unverzüglich beseitigt werden.

Wände und Prallschutz

Gefährdung durch Anprallen auf harte/unebene Wände


Maßnahme: Wände in Sporthallen müssen ballwurfsicher und bis 2,0 m Höhe ebenflächig, geschlossen und splitterfrei sein und dürfen keine rauen Oberflächen besitzen. Einbauteile wie Lichtschalter, Steckdosen, Bedienelemente und Türdrücker müssen ebenflächig eingelassen sein. An den Hallenwänden sind die Anforderungen an den Prallschutz einzuhalten.  Dies kann z. B. mit textilen Materialien oder Prallwänden mit definiertem Kraftabbau geschehen.  

Hebe- und Trenneinrichtungen (Trennvorhänge, elektromotorische Hebeeinrichtungen für Sprossenwände, Ballspieltore, Basketballkörbe usw.)

Gefährdung durch Einklemmung/ Verletzung durch herabfahrenden Trennvorhang


Maßnahme: Die Steuerung des Trennvorhangs ist ohne Selbsthaltung („Totmannschaltung“) auszuführen und gegen unbefugte Benutzung mit einem Schlüsselschalter auszustatten. Er muss so angeordnet sein, dass die Bewegung des Vorhangs vom Bedienungsstandort aus überblickt werden kann. Ein Abziehen des Schlüssels darf nur in AUS-Stellung möglich sein. Bei heruntergelassenem Vorhang darf der Abstand zwischen Laststange und Fußboden maximal zehn Zentimeter betragen.

Gefährdung durch scharfe Kanten am Trennvorhang


Maßnahme: Die Laststange und ihre Befestigungen innerhalb des Trennvorhangs dürfen keine hervorstehenden undscharfkantigen Teile haben. ie Laststange und ihre Befestigungen innerhalb des Trennvorhangs dürfen keine hervorstehenden und scharfkantigen Teile haben. 

Gefärdung durch Lärm


Maßnahme: Trennvorhänge müssen auch als Schallabsorptionsflächen wirken. Die Schalldämmung des Trennvorhangesmuss im eingebauten Zustand zwischen den Einzelräumen mindestens 18 dB erreichen. Hierbei sind die Schallnebenwege zu berücksichtigen. Trennvorhänge müssen auch als Schallabsorptionsflächen wirken. Die Schalldämmung des Trennvorhanges muss im eingebauten Zustand zwischen den Einzelräumen mindestens 18 dB erreichen. Hierbei sind die Schallnebenwege zu berücksichtigen. 

Gefährdungen durch herabhängende Geräteteile


Maßnahme: Im hochgefahrenen Zustand muss sich das untere Ende der Geräte auf mindestens 2,0 m Höhe befinden. Es dürfen keine Lasten (Bänke etc.) angehängt sein. Bei heruntergelassenem Vorhang darf der Abstand zwischen der Laststange und dem Fußboden maximal zehn Zentimeter betragen.

Schallschutz und Raumakustik in Turnhallen

Gefährdung durch Lärm und Schall


Maßnahme: In Sporthallen, die für den Schulsport genutzt werden, müssen Maßnahmen zum Schallschutz und zur Raumakustik vorgenommen werden. Ziel ist es, Lärm zu mindern und die Sprachverständlichkeit zu verbessern. Die wichtigste Größe für die Bewertung der Raumakustik in Räumen für den Schulsport und Sporthallen ist die Nachhallzeit. Weitere Informartionen zur Akustik finden Sie im Bereich „Lärm”.

Beleuchtung

Gefährdung durch unzureichende Beleuchtung


Maßnahme: Die Beleuchtungsstärke muss ausreichend, gleichmäßig und blendungsfrei sein. Die Nennbeleuchtungs-Stärke muss mindestens 300 Lux betragen und kann sich je nach Sportart deutlich erhöhen (siehe DIN EN 12464-1, für einzelne Sportarten sind die Vorgaben der Sportfachverbände zu berücksichtigen).

Gefährdung durch Blendung und Schattenwurf


Maßnahme: Eine gute Beleuchtung wirkt sich positiv auf die visuelle Wahrnehmung und hilft Unfälle zu vermeiden. Tageslicht besitzt im Bezug auf Dynamik, Lichtstärke und  Farbe Qualitäten, die künstliches Licht nicht annähernd erreicht. Blendung oder Schattenbildungen und übermäßige Erwärmung durch Sonneneinstrahlung müssen vermieden werden, indem Sonnenschutzvorrichtungen installiert werden.

Raumtemperatur in der Sporthalle

Gefährdung durch Hitze/Kälte


Maßnahme: Aufgrund der ständigen Bewegung und Erwärmung der Sporttreibenden wird nach  DIN 18032-1  in Sporthallen eine Temperatur von 17 bis 19 °C als ausreichend betrachtet. Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26°C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten (ASR A3.5 4.3(2)).