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Sportplatz

Gefährdung durch z. B. Unebenheiten, Scherben oder Steine auf der Spielfläche

Maßnahmen: Vor dem Spiel muss sichergestellt werden, dass sich keine scharfkantigen Gegenstände (Scherben, Steine o. Ä.) auf der Spielfläche befinden. Die Spielfläche muss eben sein und es dürfen keine Begrenzungskanten hochstehen (DIN 18035-1).

Gefährdung durch ungesicherte Tore

Maßnahme: Tore müssen immer gegen Umkippen gesichert sein. Dies gilt sowohl für den Spielbetrieb als auch für die Lagerung. Besonders geeignet ist eine Befestigung der Pfosten mittels Bodenhülsen. Tore müssen regelmäßig gewartet werden (DIN-EN 748 und DIN-EN 749). Tore sollen mittels Warnschild  zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gekennzeichnet sein (Aufkleber GUV-SI 8462).

Gefährdung durch Unebenheiten auf der Laufbahn

Maßnahmen: Der Bodenbelag muss ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten sein (GUV-SI 8044).

Gefährdung durch zu kurzen Auslauf auf der Laufbahn

Maßnahme: Es muss ein Auslauf von mindestens 13 m hinter der Ziellinie vorhanden sein .

Gefährdungen durch Nässe und Verschmutzung auf den Laufbahnen

Maßnahmen: Auf allen Lauf- und Anlaufbahnen dürfen sich keine Verschmutzungen, Vermoosuneng und/oder Veralgungen der Sportflächen befinden. Eine ausreichende Wasserabführung muss gewährleitet werden.

Gefährdung durch Beschädigungen am Absprungbalken

Maßnahmen: Der Absprungbalken besteht aus Holz oder ähnlichem Material. Er darf keine Beschädigungen aufweisen, so dass ein Umknicken durch Unebenheiten ausgeschlossen wird. Anlaufbahn und Absprungbalken der Weitsprunganlage haben die gleiche Höhe wie die Sprunggrube. Die Absprunglinie befindet sich mindestens 1 m vor der Sprunggrube.

Gefährdung durch falsche Abmessung der Sprunggrube

Maßnahmen: Sprunggruben müssen mindestens 8 m lang (im Primarbereich 6 m) und 2,75 m breit sein. Der hindernisfreie Bereich hinter der Absprunglinie muss mindestens 10 m (im Primarbereich 8 m) betragen.

Gefährdungen durch Gegenstände im Sand

Maßnahmen: Gegenstände, welche sich im Sand befinden, müssen umgehend entfernt werden. Vor allem scharfkantige Gegenstände (Scherben, Steine), bergen Gefahren für schwere Verletzungen. Auch Tierexkremente müssen wegen der Infektionsgefahr umgehend  beseitigt werden.

Gefährdung durch Sandmangel in der Sprunggrube

Maßnahme: Die Schichtdicke des Sandes am Grubenrand muss mindestens 20 cm und in der Grubenmitte mindestens 30 cm betragen. Der Sand muss regelmäßig aufgelockert werden. Nach jedem Sprung müssen Unebenheiten geglättet werden.

Gefährdungen durch unsachgemäße Abgrenzung der Sprunggrube

Maßnahme: Die bodenbündige Einfassung der Grube soll aus beidseitig abgerundeten Holzbohlen oder aus Betonkantensteinen mit elastischer Auflage bestehen.

Gefährdung durch Verrutschen von Matten beim Hoch-/Stabhochsprung

Maßnahme: Es müssen ausreichend große (2,50 m breit, 4 m lang, 50–60 cm hoch; die Seiten mit zusätzlichen Matten absichern) und gegen Verrutschen gesicherte Sprungkissen an der Hochsprung- und Stabhochsprunganlage vorgehalten werden. Es müssen zusätzliche Kissen auf der Fläche zwischen Sprungständer und Einstichkasten beim Stabhochsprung vorhanden sein.

Gefährdung durch unzureichend gesicherte Hochsprunganlage

Maßnahmen: Die Hochsprungständer müssen einen stabilen Stand haben und so aufgebaut werden, dass sie beim Reißen der Sprunglatte nicht umkippen können. Die Füße der Ständer sind grundsätzlich mittels Matte abzudecken. Die Latte ist unversehrt, ggf. umpolstert, und lang genug (4,00 m). Beim Anfängerunterricht können nachgebende, elastische Bänder als Lattenersatz eingesetzt werden (z. B. Elastikband, Zacharias-Band).

Gefährdungen durch Unebenheiten in der Anlaufbahn

Maßnahmen: Die Anlaufbahn muss hindernisfrei und rutsch- hemmend sein.

Gefährdungen durch getroffen werden durch Wurfgeräte (Ball, Kugel, Schleuderball, Hammer)

Maßnahmen:

  • Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts ist unbedingt darauf zu achten, dass Treffer durch Wurfgeräte verhindert werden!
  • Bei gleichzeitig übenden Klassen sind die Übungen so koordiniert, dass es keine räumlichen Überschneidungen geben kann. Während des Unterrichts muss das Umfeld insgesamt ständig kontrolliert werden.
  • Bei Gruppenarbeit einer Klasse muss darauf geachtet werden, dass nur eine Gruppe mit der Lehrkraft Wurfdisziplinen übt.
  • Beim Kugelstoßen bzw. Speerwerfen muss das Zurücktreten nach dem Stoß bzw. Wurf geübt werden.
  • Es muss sichergestellt werden, dass ein Zurückwerfen der Geräte auf alle Fälle vermieden wird.
  • Das Zurückholen der Wurfgeräte muss im Vorfeld organisiert werden (z. B. gemeinsames Zurückholen).
  • Es muss zwingend darauf geachtet werden, dass sich Werfende niemals gegenüberstehen.
  • Der Seitenabstand der Schülerinnen und Schüler beim Werfen/Stoßen von Schleuderball, Kugel und Speer muss ausreichend sein (3 bis 5 Meter).
  • Es muss ein ausreichend stabiles Schutzgitter am Wurfkreis vorhanden sein (Diskus).

Gefährdung durch Beschädigungen/Verunreinigungen der Anlaufbahn/Stoßanlage

Maßnahmen: Die Anlaufbahnen und Stoßanlagen müssen stets sauber gehalten werden (eventuell Besen, Lappen oder Schaber bereithalten).

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Sichere Schule" des DGUV.