Sportplatz
Typische Gefährdungen auf Sportplätzen
Im Folgenden werden typische Gefährdungen auf Sportplätzen aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.
Unebenheiten, Scherben oder Steine auf der Spielfläche
Vor dem Spiel muss sichergestellt werden, dass sich keine scharfkantigen Gegenstände (Scherben, Steine o. Ä.) auf der Spielfläche befinden. Die Spielfläche muss eben sein und es dürfen keine Begrenzungskanten hochstehen (DIN 18035-1).
Ungesicherte Tore
Tore müssen immer gegen Umkippen gesichert sein. Dies gilt sowohl für den Spielbetrieb als auch für die Lagerung. Besonders geeignet ist eine Befestigung der Pfosten mittels Bodenhülsen. Tore müssen regelmäßig gewartet werden (DIN-EN 748 und DIN-EN 749). Tore sollen mittels Warnschild zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gekennzeichnet sein (Aufkleber GUV-SI 8462).
Unebenheiten auf der Laufbahn
Der Bodenbelag muss ausreichend trittsicher, frei von Stolperstellen und größeren Unebenheiten sein (GUV-SI 8044).
Zu kurzer Auslauf auf der Laufbahn
Es muss ein Auslauf von mindestens 13 m hinter der Ziellinie vorhanden sein.
Nässe und Verschmutzung auf den Laufbahnen
Auf allen Lauf- und Anlaufbahnen dürfen sich keine Verschmutzungen, Vermoosungen und/oder Veralgungen der Sportflächen befinden. Eine ausreichende Wasserabführung muss gewährleitet werden.
Beschädigungen am Absprungbalken
Der Absprungbalken besteht aus Holz oder ähnlichem Material. Er darf keine Beschädigungen aufweisen, sodass ein Umknicken durch Unebenheiten ausgeschlossen wird. Anlaufbahn und Absprungbalken der Weitsprunganlage haben die gleiche Höhe wie die Sprunggrube. Die Absprunglinie befindet sich mindestens 1 m vor der Sprunggrube.
Falsche Abmessung der Sprunggrube
Sprunggruben müssen mindestens 8 m lang (im Primarbereich mindestens 6 m) und 2,75 m breit sein. Der hindernisfreie Bereich hinter der Absprunglinie muss mindestens 10 m (im Primarbereich 8 m) betragen.
Gegenstände im Sand
Gegenstände, welche sich im Sand befinden, müssen umgehend entfernt werden. Vor allem scharfkantige Gegenstände (Scherben, Steine), bergen Gefahren für schwere Verletzungen. Auch Tierexkremente müssen wegen der Infektionsgefahr umgehend beseitigt werden.
Sandmangel in der Sprunggrube
Die Schichtdicke des Sandes am Grubenrand muss mindestens 20 cm und in der Grubenmitte mindestens 30 cm betragen. Der Sand muss regelmäßig aufgelockert werden. Nach jedem Sprung müssen Unebenheiten geglättet werden.
Unsachgemäße Abgrenzung der Sprunggrube
Die bodenbündige Einfassung der Grube soll aus beidseitig abgerundeten Holzbohlen oder aus Betonkantensteinen mit elastischer Auflage bestehen.
Unebenheiten in den Anlaufbahnen
Anlaufbahnen müssen stets hindernisfrei und rutschhemmend sein.
Verrutschen von Matten beim Hoch-/Stabhochsprung
An der Hochsprung- und Stabhochsprunganlage müssen ausreichend große (2,50 m breit, 4 m lang, 50–60 cm hoch) und gegen Verrutschen gesicherte Sprungkissen vorgehalten werden. Es müssen zusätzliche Kissen auf der Fläche zwischen Sprungständer und Einstichkasten beim Stabhochsprung vorhanden sein. Die Seiten sind grundsätzlich mit zusätzlichen Matten abzusichern.
Unzureichend gesicherte Hochsprunganlage
Die Hochsprungständer müssen einen stabilen Stand haben und so aufgebaut werden, dass sie beim Reißen der Sprunglatte nicht umkippen können. Die Füße der Ständer sind grundsätzlich mittels Matte abzudecken. Die Latte muss unversehrt sein; ggf. muss sie umpolstert werden. Die Latte muss lang genug ausgeführt sein (4,00 m). Beim Anfängerunterricht können nachgebende, elastische Bänder als Lattenersatz eingesetzt werden (z. B. Elastikband, Zacharias-Band).
Getroffen werden durch Wurfgeräte (Ball, Kugel, Schleuderball, Hammer)
Bei der Planung und Durchführung des Unterrichts ist unbedingt darauf zu achten, dass Treffer durch Wurfgeräte verhindert werden! Bei gleichzeitig übenden Klassen sind die Übungen so zu koordinieren, dass es keine räumlichen Überschneidungen geben kann. Während des Unterrichts muss das Umfeld insgesamt ständig kontrolliert werden. Bei Gruppenarbeit einer Klasse muss darauf geachtet werden, dass nur eine Gruppe mit der Lehrkraft Wurfdisziplinen übt. Beim Kugelstoßen bzw. Speerwerfen muss das Zurücktreten nach dem Stoß bzw. Wurf mit der Lerngruppe geübt werden. Es muss sichergestellt werden, dass ein Zurückwerfen der Geräte auf alle Fälle vermieden wird. Das Zurückholen der Wurfgeräte muss im Vorfeld organisiert werden (z. B. gemeinsames Zurückholen). Es muss zwingend darauf geachtet werden, dass sich Werfende niemals gegenüberstehen. Der Seitenabstand beim Werfen und Stoßen von Schleuderball, Kugel und Speer muss ausreichend sein (3 bis 5 Meter). Es muss ein ausreichend stabiles Schutzgitter am Wurfkreis vorhanden sein (Diskus).
Beschädigungen/Verunreinigungen der Anlaufbahn/Stoßanlage
Die Anlaufbahnen und Stoßanlagen müssen stets sauber gehalten werden (eventuell Besen, Lappen oder Schaber bereithalten). Beschädigungen an der Stoßanlage können zu schweren Verletzungen führen.