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Biologie

Das Unterrichtsfach Biologie lebt von den Experimenten, Exkursionen und praktischen Tätigkeiten. Jede Biologielehrkraft hat die Fachkunde verantwortungsvoll mit den Erfordernissen umzugehen. Die möglichen Gefährdungen zu erkennen und diesen schulisch angemessen zu begegnen, wird hier erläutert. Beim Experimentieren muss wegen der oft eingesetzten Gefahrstoffe eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vor jedem Experiment erstellt werden. Auch der Umgang mit Modellen und Präparaten kann mit Einschränkungen verbunden sein, wenn diese z.B. kontaminiert sind. Bei Exkursionen selten, beim Umgang mit biologischen Stoffen generell ist eine Gefährdungsbeurteilung anhand der Biostoffverordnung vorzunehmen.

Die Rahmenbedingungen der Schule sind eine notwendige Voraussetzung für alle Tätigkeiten in der Biologie. Es liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters die Organisation im Arbeitsschutz vollständig umzusetzen. Die Biologielehrkraft kann sich rückversichern, ob der Brandschutz, die Erste Hilfe und die Alarmpläne entsprechend den Vorgaben umgesetzt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, so sind diese Mängel bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.