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Kunst

Die Schulleitung tritt gegenüber dem Schulträger dafür ein, dass die Sicherheitsbestimmungen bei der Einrichtung der Fach- und Fachnebenräume eingehalten werden. Erforderliche Anpassungen und Veränderungen werden von Seite der Schule mit dem Schulträger in regelmäßigen Abständen besprochen.

Die Lehrkraft, die das Fach Kunst an allgemeinbildenden Schulen oder Fachgymnasien unterrichten sind verpflichtet, alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und die Hinweise auf Gefährdungen beim Umgang mit Geräten und Stoffen (Sicherheits- und Entsorgungsratschläge) zu beachten.

Neben der Gewährleistung von Sicherheit ist die Sicherheitserziehung der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Aufgabe. Die Lehrerkraft hat den Schülerinnen und Schülern die fachlichen Voraussetzungen für einen sachgerechten Umgang mit Geräten und Stoffen zu vermitteln und sie stets zu sicherheitsgerechten Verhalten anzuhalten.

Das tatsächliche Gefahrenpotenzial und die Ansatzpunkte für Sicherheitserziehung der Schülerinnen und Schüler ergeben sich niemals direkt und allein aus dem gewählten Material oder Verfahren. Berücksichtigt werden müssen dabei auch immer die Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse der individuellen Lernggruppe.

Der Kunstunterricht findet in der Regel in Fachräumen statt, die die speziellen Anforderungen an Materiallagerung, Belichtung und Belüftung, Reinigungs- und Waschgelegenheiten, Rutschsicherheit des Fußbodens, Sicherheitsschaltung der elektrischen Anschlüsse usw. erfüllen. Wegen der besonderen Erfordernisse mancher bildnerischen Techniken, die zum großen Teil auch spezifische Sicherheitserfordernisse umfassen, gibt es je nach Schulart, Schulstufe, Bildungsgang, Arbeitsplan und Profil der einzelnen Schule zusätzlich Ateliers, Werkstätten, Labore oder Ähnliches.

Wichtige Informationen zur Arbeit in Kunsträumen finden Sie auch der Homepage "Sicher Schule" des DGUV.

Checklisten

Nach einer Sensibilisierung für die Gefährdungen in Unterrichtsräumen des Faches Kunst ist es Ziel des Arbeitsschutzgesetzes, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

Richten Sie dabei Ihren Blick auf die wirklichen schulischen Verhältnisse und die dort möglichen Gefährdungen und Belastungen.

Zur Unterstützung dieser Arbeit laden Sie je nach örtlicher Situation die Checklisten

In diese Checklisten sind die jeweiligen raumbezogenen Mängel einzutragen.

Sie ist dann Grundlage für das weitere Vorgehen nach dem Arbeitsschutzgesetz.
Siehe hierzu auch: Gefährdungsbeurteilungen dieser Website!

Bleiben Gefährdungen oder offene Fragen, können weitere Checklisten aus anderen Bereichen verwendet werden:
z.B. Gefahrstoffe oder Werkstatt.

Links/Quellen

Lernbereich Kunststoff:

Ergänzende Bestimmungen: