Sicherheit im Schulsport
Der Schulsport zählt seit jeher zum beliebtesten Schulfach bei Schülerinnen und Schülern.
Betrachtet man aber die jährliche Statistik der Schulunfälle von Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen, so stellt man schnell fest, dass der Schulsport das höchste Unfallrisiko aller Unterrichtsfächer aufweist. Jeder zweite Schulsportunfall ereignet sich dabei während der Ballsportarten (54 %).
Die Ursachen sind vielfältig:
- unterschiedliche und mangelnde physische und psychische Dispositionen der Schülerinnen und Schüler
- nicht ausreichender Aus- bzw. Fortbildungsstand der Lehrkräfte
- unzureichende Kenntnisse über Unfallgefahren und dadurch resultierende mangelhafte Sicherung der Bewegungsaufgabe
- mangelhafte Ausstattungen der Sporthallen, Sportplätze oder Schwimmbäder
- ungeschickte Verteilung des Sportunterrichts im Stundenplan u. a. m.
Aber nicht nur Schülerinnen und Schüler sind von Unfällen im Schulsport betroffen, sondern auch die Sportlehrerinnen und Sportlehrer selbst.
Wie auch bei den Unfällen von Schülerinnen und Schülern, ist der Großteil der Schulsportunfälle in erster Linie auf menschliches Verhalten zurückzuführen. Sicherheit im Schulsport kann daher nicht nur durch technische Maßnahmen erreicht werden, sondern auch über präventives Agieren und Risikoantizipation. Eine Sporthalle kann allen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen; sie stellt jedoch keinen Schutz vor Unfällen dar, wenn sich Schüler und Schülerinnen im Wettkampf unfair verhalten, wenn die Hilfestellung versagt oder die Vorbereitung auf die sportlichen Belastungen in der Stunde nicht sachgerecht ist.
Vorrangig bleibt die Aufgabe von Schule und vor allem im Schulsport, Sicherheit und Gesundheit für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schülern zu gewährleisten.Neben entsprechenden materiellen Bedingungen, sachgerechter Auswahl von Inhalten des Schulsports und angemessener methodischer Maßnahmen wird es vor allem darauf ankommen, ein Verständnis von Sicherheit bei allen Beteiligten zu vermitteln, das durch Aktivität und Eigenverantwortlichkeit gekennzeichnet ist. Das schließt auch die Fähigkeit ein, Gefährdungssituationen zu erkennen und einzuschätzen, die beim gemeinsamen Handeln gegeben sind bzw. die durch gemeinsames Handeln erst entstehen.