Links/Quellen
Bestimmungen für den Schulsport
Bestimmungen für den Schulsport
RdErl. d. MK v. 1.9.2018 - 24 - 52 100/1 – VORIS 22410 –
"Zum Schulsport gehören der Sportunterricht und der außerunterrichtliche Schulsport. Bei Letzterem ist vorrangig eine Kooperation mit Sportvereinen und Sportfachverbänden zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang gelten die Regelungen dieses Erlasses für alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei denen Bewegung, Spiel und Sport stattfinden, wie z. B. auch Schulfahrten.
Die „Bestimmungen für den Schulsport“ enthalten schulformübergreifende Vorgaben zur Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, zu besonderen Angeboten des Schulsports, zur Kostenerstattung bei schulsportlichen Veranstaltungen, zur Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung sowie zur Pflicht zur Teilnahme am Schulsport."
Schulsport im Freien bei erhöhten Ozonwerten
Durch erhöhte Ozonkonzentration in der bodennahen Luft können gesundheitliche Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt besonders bei körperlicher Beanspruchung und sportlicher Betätigung im Freien.
Bei heißem Sommerwetter sollen die Inhalte und Belastungen im Schulsport – schon wegen der temperaturbedingten Kreislaufbelastungen – den äußeren Gegebenheiten angepasst werden.
Bei einer Ozonkonzentration von mehr als 180 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (180 µg/m2), gemessen als 1-Stunden-Mittelwert, sollen intensive Ausdauerbelastungen im Freien unterbleiben. So sind länger andauernde Belastungen wie Langstreckenläufe, Langstreckenschwimmen oder laufintensive Mannschaftsspiele am späten Vormittag und am Nachmittag zu vermeiden. Gegebenenfalls soll der Sportunterricht in die Halle verlegt werden.
Die Lehrkräfte sollen darauf achten, ob über die Medien erhöhte Ozonwerte bekannt gegeben und entsprechende Verhaltensweisen empfohlen werden. Die Bekanntgabe von Ozonwerten erfolgt bei Konzentrationen von mehr als 180 µg/m2 zusätzlich über den Rundfunk.
Bei Ozonkonzentrationen von über 240 µg/m³ Luft ist aus Vorsorgegründen kein Schulsport im Freien durchzuführen.
Links/Quellen
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DGUV 202-048: Checklisten zur Sicherheit im Sportunterricht
Sportstätten und Sportgeräte
Hinweise zur Sicherheit und Prüfung -
DGUV 202-050: Wahrnehmen und Bewegen
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DGUV Information 202-052 (früher GUV-SI 8052): Alternative Nutzung von Sportgeräten
Sicherheit im Schulsport - Heft 9 -
GUV-I 8012: Inlineskating mit Sicherheit
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DGUV pluspunkt 04/22: Schwerpunkt: Sicherer Schulsport
- Wann das Unfallrisiko im Sportunterricht besonders hoch ist und was sich dagegen tun lässt
- Welche Herausforderungen Schwimmlehrkräfte meistern müssen und wie ein Handkartenset dabei hilft
- So lassen sich Momente der Scham und Verunsicherung im Sportunterricht verhindern