Physik
Das Unterrichtsfach Physik wird mit Experimenten methodisch und didaktisch wertvoller. Jede Physiklehrkraft hat die Fachkunde verantwortungsvoll mit den bekannten Gefährdungen umzugehen. Mit einer umfänglichen Planung kann man die Gefährdungen minimieren. Beim Einsatz von Gefahrstoffen muss jede Lehrkraft sogar eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vor jedem Experiment erstellen. Empfehlenswert ist hier die Zusammenarbeit mit den KollegInnen aus der Chemie, für die es tägliche Praxis ist, ebensolche Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.
Im Umgang mit elektrischem Strom, den Gasanlagen und den vielfältigen mechanischen Versuchsaubauten, sollte man zum einen die rechtlichen Vorschriften kennen und zum anderen die grundsätzlich zu beachtenden Leitideen des sicheren Experimentierens umsetzen.
Auch die Rahmenbedingungen der Schule sind eine notwendige Voraussetzung für das sichere Experimentieren in der Physik. Es liegt in der Verantwortung der Schulleiterin oder des Schulleiters die bekannten Vorgaben im Arbeitsschutz wirkunsvoll zu gestalten . Die Physiklehrkraft kann sich rückversichern, ob der Brandschutz, die 1.Hilfe und die Alarmpläne vorhanden sind. Der Unterrichtsraum darf den Vorgaben für Arbeitsstätten genügen. Ergonomisches Mobiliar, rutschfeste Böden, ausreichend breite Verkehrswege sind zusammen mit anderen Vorgaben wünschenswerte Arbeitsbedingungen.