Gefährdungen im Physikraum durch falschen Umgang mit Druckflaschen und Gasanlagen
Gefährdungen im Physikraum entstehen,
- ... wenn Druckgasflaschen nicht gegen Umstürzen gesichert und vor starker Erwärmung geschützt sind. Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen (z. B. Wasserstoff) und solchen mit brandfördernden Gasen (z. B. Sauerstoff) muss ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden.
- ... wenn der Raum nicht ausreichend be- und entlüftet ist.
- ... wenn an Laborbrennern und ähnlichen Gasverbrauchseinrichtungen nicht DIN-DVGW-geprüfte Schläuche angeschlossen wurden (z. B. flexible Schläuche nach DIN 3066428).
- ... wenn Gasschläuche nicht gegen Abrutschen gesichert werden, z. B. mit einer Ringfeder.
- ... wenn Gasschläuche nicht vor Gebrauch auf sichtbare Mängel geprüft werden. Schläuche mit sichtbaren Beschädigungen werden nicht mehr verwendet und müssen ausgetauscht werden.
- ... wenn vor dem Öffnen der Zwischenabsperreinrichtung nicht geprüft wird, ob alle Geräteanschlussarmaturen (Gashähne) an den Schülertischen geschlossen sind.
- ... wenn nach Beendigung des Unterrichts die Armaturen nicht geschlossen werden und die Gaszufuhr der gesamten Anlage unterbrochen und gegen unbefugtes Öffnen gesichert wird.
- ...wenn eine regelmäßige Überprüfung der Gasverbrauchsanlagen unterbleibt, i. d. R. sollten Erdgasanlagen mindestens alle 10 Jahre überprüft werden. Ortsfeste Flüssiggasanlagen müssen mindestens alle 4 Jahre durch einen Sachkundigen (z. B. der örtliche Gasinstallateur) auf Dichtheit, ordnungsgemäße Beschaffenheit, Funktion und Aufstellung geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung ist durch eine Prüfbescheinigung nachzuweisen.
Festinstallierte Gasanlagen sind Kartuschenbrennern vorzuziehen
Externe Informationen
Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen (DGUV Regel 113-018)