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Gefährdungen und Maßnahmen

Neben dem Umgang mit Gefahrstoffen sind die Lagerung von diversen Materialien und der Umgang mit technischen Apparaturen typische Gefährdungsquellen. 

Die Ausgangssubstanzen von Kunststoffen, die enthaltenen Lösemittel und die Hilfsmittel können Gefahrstoffe sein.

Flüssige Kunststoffe, Lösemittel, Kunststoffkomponenten und Hilfsmittel können Haut- und Schleimhautreizungen verursachen, beim Einatmen narkotisieren und toxisch wirken. Sie sind lipophil, d.h. entfetten die Hautoberfläche; sie sind hautresorptiv.
Viele Lösemittel sind schon bei Raumtemperatur entflammbar; es können explosionsfähige Luft-Lösemittel-Gemische entstehen.

Pigmente auf der Basis von Cadmium-, Chrom- und Cobalt-Verbindungen sind als krebserzeugend, Blei-Verbindungen als fortpflanzungsgefährdend eingestuft und dürfen im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen nicht verwendet werden.

Alle Gefahrstoffe müssen in das Gefahrstoffkataster der Schule aufgenommen werden, und es sollte nur der Bedarf für höchstens 2 Schuljahre gelagert werden.

Die folgenden Seiten enthalten Hinweise, Sicherheits- und Entsorgungsratschläge zum Umgang mit folgenden Stoffen bzw. Verfahren und Anwendungsarten im Fach Kunst

Maßnahmen

Im Kunstunterricht werden auch Stoffe und Verfahren angewendet, von denen Gefahren ausgehen können. Auf den folgenden Seiten sollen Hinweise gegeben werden, wie man das Risiko minimieren kann.

Seltener findet man strikte Verbote in den Vorschriften als Hinweise auf einen geeigneten Umgang. Deshalb ist immer der Einzelfall maßgeblich für die Beurteilung. Das Raster der Beurteilung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Eine erste Orientierung bei der Auswahl von Farben, Modelliermassen u.Ä. bieten die Kennzeichnung nach der GefStoffV sowie die Gütezeichen, mit denen zahlreiche Hersteller ihre Produkte versehen.

Beispiel für eine Kennzeichnung nach der GefStoffV

Weiterführende allgemeine Informationen zu Gefahrstoffen findet man auf der Themenseite „Gefahrstoffe".

Regelungen für das Fach Kunst sind auf folgenden Unterseiten zu finden:

Stäube und Pigmente

In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Schülerinnen und Schüler im Unterricht Pigmentstäuben deutlich weniger ausgesetzt sind als Personen, die beruflichen Umgang mit diesen Stoffen haben. Deshalb werden im schulischen Bereich geringere Anforderungen gestellt als im gewerblichen Bereich.

Allerdings ist es untersagt, dass Schülerinnen und Schüler mit sehr giftigen, explosionsgefährlichen sowie mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fortpflanzungsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorien 1 und 2 umgehen (gemäß DGUV Regel 113-018 "Unterricht in Schulen mit gefährlichen Stoffen" (Teil 1).

Bei den allergenen Stoffen ist zu bedenken, dass schon ein einmaliger Kontakt im Rahmen eines Projektes zur Auslösung einer Allergie führen kann.

Natürliche anorganische Pigmente, wie z.B. Ocker, Grünerde, Terra di Siena und Graphit, werden ohne chemische Behandlung (z.B. durch Mahlen, Schlämmen, Trocknen), von in der Natur vorkommenden anorganischen Substanzen, gewonnen. Sie sind keine Gefahrstoffe im Sinne der Gefahrstoffverordnung. Trotzdem kann es bei der Durchführung von Arbeiten zu Staubbildung kommen. Staubbildungen sind zwingend zu vermeiden. Stäube, auch von nicht giftigen oder gesundheitsschädlichen Stoffen, können grundsätzlich immer zu einer Belastung und Irritation der Atemwege führen. Daher sollten Pigmente, wenn möglich, in pastöser Form beschafft und angewendet werden.
Um die Entstehung von Hauterkrankungen (z.B. Zementekzeme oder Maurerkrätze) zu vermeiden, sollte chromatarmer Zement (wasserlöslicher Chromatgehalt < 2 mg/kg) verwendet werden.

Synthetische anorganische Pigmente werden durch chemische oder physikalische Umwandlung (Aufschließen, Fällen, Glühn) von anorganischen Rohstoffen hergestellt. Sicherheitsvorkehrungen sind bei allen Pigmenten geboten, die aus farbigem Glasmehl sind, sofern sie als Stäube vorliegen. Sie können aus Bleiglas sein, und beim Einatmen ist mit einer gefährlichen kumulativen Wirkung zu rechnen. Ähnliches gilt für Stäube von Buntmetallen und Schwermetallen, die als Bronzen vielfältig Verwendung beim Malen, Drucken und Dekorieren finden.

Sehr giftige oder krebserregende Pigmente dürfen im Unterricht unter keinen Umständen vorgehalten und benutzt werden! Dazu zählen z.B. alle Cadmiumpigmente, Bleiweiß, Barytgelb, Chromorange und Mineralfeuerrot. Diese Pigmente werden ausschließlich von Fachleuten (z.B. Restauratoren) benutzt.

 

Stifte und Kreiden

Filzschreiber, Faserschreiber und Textmarker

Es sind lösemittelfreie Schreiber zu bevorzugen. Eine Ausnahme besteht bei deckendem Farbauftrag (z.B. bei Silber- oder Goldschreibern). Diese Schreiber enthalten die gleichen Lösemittel wie Lackfarben.

Xylol- und toluolhaltige Filzschreiber sollten im Unterricht nicht eingesetzt werden.

Bleistift, Buntstifte, farbige Kreiden und Wachsmalstifte

Lackierte Holzfassungen von Blei- oder Buntstiften sollten nicht in den Mund genommen werden (die Farben können schwermetallhaltige Verbindungen enthalten).
Pastellkreide-Zeichnungen werden häufig mit Fixativen behandelt.
Zum Konservieren von großflächigen Kreidemalereien (z.B. Pflastermalerei) möglichst Putzfestiger (Grundanstrichstoffe, Tiefengründe) auf Wasserbasis einsetzen, Farbnebel vermeiden.
Lösemittelhaltige Tiefengründe sollen aromatenfrei sein.

Beim Versprühen von Fixativ können explosionsfähige Lösemitteldampf- Luftgemische entstehen. Es ist darauf zu achten, dass die Grenze für eine explosionsfähige Atmosphäre unterschritten wird. Beim Fixieren keine Zündquellen (offene Flammen, Lichtschalter) aktivieren.

Fixative, bei deren Verwendung Aerosole entstehen, dürfen nur bei ausreichender Lüftung des Arbeitsraumes eingesetzt werden.

Größere Bilder, die fixiert werden müssen, sollten im Freien bearbeitet werden.

Farben und Lacke

Dekorationsmalfarben/Acrylfarben

Malfarben, z.B. Acrylfarben auf wässriger Basis, lösemittelhaltigen Farben vorziehen, da die Gesundheits- und Umweltbelastungen durch diese Zubereitungen geringer sind. Solche Farben bei Spritz- und Airbrush-Techniken einsetzen.

Ölfarben

Gegenstände, die mit Ölfarben behandelt sind, nicht schleifen oder verbrennen, da Spuren von Schwermetallpigmenten wie Cadmium, Cobalt und Chrom enthalten sein können.

  • Hände reinigt man mit Papier vor und wäscht anschließend mit Wasser und Seife. Verbleibende Verunreinigungen entfernt man nicht mit Terpentinersatz, sondern mit hautverträglichen Reinigungsmitteln

Tuschen/Tinten

Tuschen und Tinten sind wässrige Lösungen oder Emulsionen von Pigmenten oder Farbstoffen. Sie können Konservierungsstoffe, z.B. Formaldehyd enthalten.

Lacke

Bei der farbigen Gestaltung von Gebrauchsgegenständen und Objektkunst möglichst wasserbasierte Lacke verwenden, die nur geringe Lösemittelanteile enthalten.

Stoffmalfarben/Stoffdruckfarben

Stoffmalfarben und Stoffdruckfarben für Sieb- und Hochdruck sind in der Regel bügelfixierbare Farben auf Wasserbasis, z.B. wässrige Kunstharzdispersion mit anorganischen oder organischen Pigmenten. Sie können als Konservierungsmittel Isothiazolinon < 0,01 % enthalten.
Beim Bügeln zur Fixierung des Farbstoffes auf ausreichende Lüftung achten.

Seidenmalfarben

Seidenmalfarben sind wässrige Zubereitungen von Kunstharzen und Diolen. Sie können als Konservierungsmittel Isothiazolinon < 0,01 % enthalten.
Beim Fixieren der Seidenmalfarben durch Bügeln auf ausreichende Lüftung achten.

Wasserfarben

Diese Farben sind im Sinne der GefStoffV keine gesundheitsgefährdenden Stoffe, trotzdem gehören Pinsel mit Deck- und Aquarellfarben keinesfalls in den Mund. Diese Farben sind für die Körperbemalung ungeeignet. Die Schülerinnen und Schüler sind darüber aufzuklären.

Plakafarben/Temperafarben

Die Bindemittel bei den übrigen wasserverdünnbaren Farben sind unumkehrbar. Ist der anfängliche Wassergehalt getrocknet, ist der Farbauftrag wasserunlöslich. Insofern haben diese Farben anwendungstechnisch ähnliche Eigenschaften wie die Acrylfarben und die Kunstharzdispersionsfarben für Fassadenbeschichtung.

Schminken/Bodypainting

Für die Bemalung der Haut müssen grundsätzlich spezielle Theaterschminkfarben verwendet werden, die der Kosmetikordnung (KosmetikV) entsprechen.

Flüssige Stoffe

Lösemittel

Als sicherheitstechnisch bedenkliche flüssige Stoffe sind besonders organische Lösemittel und einzelne Bindemittel für Farbsubstanzen, wie z.B. die trocknenden, verharzenden Öle, zu berücksichtigen.

Lösemittel sind Flüssigkeiten, die Stoffe lösen, ohne diese oder sich selbst chemisch zu verändern. Lösemittel werden zur Herstellung von z.B. Kunstharzlacken und Klebstoffen sowie zur Verdünnung und Reinigung verwendet.

Von nahezu allen organischen Lösemitteln gehen Gefahren aus. Sie können über die Atemwege oder durch unmittelbaren Hautkontakt in den Körper gelangen. Lösemittel wirken auf die Haut entfettend. Sie können die schützende Fettschicht der Haut angreifen und damit die Entstehung von Hautkrankheiten begünstigen. Viele Lösemittel verdampfen schon bei Zimmertemperatur und können somit leicht eingeatmet werden. Symptome einer Lösemitteleinwirkung können Augenreizung, Kopfschmerzen, Müdigkeit und in hohen Dosen narkotische Wirkung sein. Die meisten Lösemittel sind brennbar. Ihre Dämpfe sind schwerer als Luft. Sie können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

  • Nach Möglichkeit Ersatzstoffe verwenden.
  • Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten!
  • So wenig Lösemittel wie möglich verwenden.
  • Lösemittelkontakt mit der Haut vermeiden.
  • Lösemitteldämpfe nicht einatmen.
  • Mit Lösemitteln im Freien arbeiten oder auf gute Lüftung achten.
  • Bei großflächigem Lösemitteleinsatz (z.B. Siebdruck) mit explosionsgeschützter Absaugung arbeiten.
  • Lösemittel nicht in das Abwasser gelangen lassen - Umweltbelastung und Explosionsgefahr!

Auswahl gebräuchlicher organischer Lösemittel

Quelle: Ehemals GUV-SI 8043. Neu DGUV Regel 113-018

Klebstoffe

Die Gefährdungen durch Klebstoffe resultieren im Wesentlichen aus ihrem Gehalt an organischen Lösemitteln. Zweikomponentenkleber bestehen aus Epoxid- bzw. aus Polyesterharzen, die giftig oder leicht entzündlich sind. Epoxidharz, das als Bastelklebstoff verwendet wird, kann krebserzeugende Restmonomere enthalten, weil das Mischen von Hand nicht exakt genug ausgeführt werden kann. Außerdem kann durch unausgehärtete Epoxidharze und Methacrylate die Gefahr der Sensibilisierung bestehen.

Die Inhaltsstoffe der Epoxidharze können zu Hauterkrankungen und in seltenen Fällen zu Atemwegserkrankungen führen. Das im noch nicht ausgehärteten Harz enthaltene Epichlorhydrin ist krebserzeugend. Bei sachgemäßer Handhabung, wie z.B. in der Betriebsanweisung angegeben, ist mit einer Grenzwertüberschreitung nicht zu rechnen. Die als Härter dienenden Amine können hautreizend oder ätzend wirken.

Das aus der Harzkomponente der Polyesterharze entweichende Styrol kann in hohen Konzentrationen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Hautkontakt mit den Harzlösungen führt zu Hautreizungen und allergischen Hauterscheinungen. Die als Härter eingesetzte organischen Peroxide können schwere Verätzungen verursachen, insbesondere die Augen sind gefährdet.

Hinweise zu Klebern

Schmelzbare Stoffe

Gießen mit Wachs

Wachse sind heute im Allgemeinen nahezu ausnahmslos als Gemische verfügbar. In reiner oder natürlich vorkommender Form ist Wachs nämlich praktisch nicht zum Modellieren und für weitere gestalterische Zwecke geeignet.

Wachsschmelze birgt immer die Gefahr einer Brandverletzung durch Berühren, Eintauchen oder Überschütten mit sich. Hinzu kommen die leichte Entflammbarkeit der Schmelze und weitere Unfallursachen bei unsachgemäßen Löschversuchen von brennender Schmelze. Sorgfältige Sicherheitsvorkehrungen erfordert außerdem das Ausschmelzen von Wachs aus den Gussformen für Bronze u.Ä.. Durch zu hohe Temperaturen und plötzlichen Sauerstoffzutritt kann es bei solchen Vorgängen zu Stichflammen und/oder Verpuffungen kommen.

  • Wachs nicht auf offenem Feuer erhitzen, sondern im Wasserbad!
  • Überhitzung vermeiden! Eine rauchende Wachsschmelze ist schon viel zu heiß und kann sich selbst entzünden.
  • Wachs nur in Gefäßen schmelzen, die sicher mit der Hand gehalten werden können.
  • Passenden Deckel bereithalten, um Brände sofort ersticken zu können!
  • Auf keinen Fall Wasser in flüssiges Wachs geben oder gar mit Wasser löschen! Das Wasser verdampft explosionsartig und verteilt das heiße oder brennende Wachs weit im Raum.
  • Wachsschmelzen nur in absolut trockene Formen gießen.
  • Nach Verbrennungen sofort mit fließendem handwarmen Wasser kühlen.

Aktuelle Hinweise zur Ersten Hilfe finden Sie hier.

Gießen mit Metallen

Zierzinn, Lötzinn, Woodsches Metall (Legierung aus Blei, Wismut, Cadmium und Zinn) aufgrund des Blei- bzw. Cadmiumgehaltes nicht verwenden.
Blei ist fortpflanzunggefährdend  und entwicklungsschädigend (fruchtschädigend) , Cadmium krebserzeugend.

Für Zinnlegierungen Stahltiegel, für Messing und Bronze keramische Tiegel verwenden.

Für den Transport betriebssichere, feuerfeste Greif- und Haltevorrichtung für die mit dem Schmelzgut gefüllten Tiegel benutzen, die auch ein sicheres Ausgießen erlaubt.
Metallguss nicht in Formen aus feuchten, wasserhaltigen Formstoffen einfüllen.

  • für den Zinnguss: Gipsformen (im Backofen getrocknet), Silikonformen oder Formen aus Kork verwenden.
  • für den Messing- oder Bronzeguss: Schmelze in Formsand gießen.

Beim Gießen Arbeitshandschuhe, Schutzbrille und geschlossenes Schuhwerk tragen, keine Oberbekleidung aus Kunstfasern tragen (Kunstfasern verschmelzen durch Metallspritzer mit der Haut).
Bei Brandverletzungen siehe Verhalten bei Unfällen im Unterricht

Beim Umgang mit Blei ist dafür zu sorgen, dass die Aufnahme von Blei in den menschlichen Organismus vollständig verhindert wird, denn die Aufnahme ist kumulativ.

  • Überhitzung vermeiden! Eine rauchende Bleischmelze ist unbedingt zu vermeiden.
  • Blei nur in Gefäßen schmelzen, die sicher mit der Hand oder besonderen Vorrichtungen gehalten werden können.
  • Auf keinen Fall Wasser in das flüssige Blei gießen! Das Wasser verdampft explosionsartig.
  • Bleischmelzen nur in absolut trockene Formen gießen.
  • Bereitgestellte Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe) muss getragen werden.

Keramik und Bildhauerei

Gips

Das Institut für Arbeitsschutz der DGUV weist auf eine mögliche Gefährdung durch Wärmeentwicklung bei der Herstellung von Körperabdrücken mit Gips hin und hat hierzu eine Fachinformation veröffentlicht.

Glasuren

Glasuren können gesundheitsgefährdende Substanzen (z.B. Barium-, Cadmium-, Selenverbindungen) enthalten. Solche Substanzen sind für Ess- und Trinkgeschirre ungeeignet. Beim Einkauf entsprechende Hinweise (Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen) beachten, vorzugsweise Ersatzstoffe beschaffen.

Glattbrand

Beim Glattbrand Werkstücke im Brennofen so aufstellen, dass beim Ausräumen keine Verletzungsgefahr besteht. Bei Nacharbeiten schnittfeste Handschuhe tragen.

Bildhauerei

Bei der Holz- oder Steinbildhauerei entstehen durch Abschlagen, Sägen, Bohren, Fräsen oder Schleifen Splitter und Stäube. Schutzbrille und Schutzhandschuhe benutzen. Stäube durch Lüftung vermindern, insbesondere die Entwicklung von Quarz-Stäuben (Entstehung von Silikose). Bildhauerische Gestaltung von Gasbeton wegen der starken Staubentwicklung im Freien ausführen.
Bei der Stein-Bearbeitung ist streng darauf zu achten, dass nicht mit krebserzeugendem Asbest gearbeitet wird. Ebenso ist die Entwicklung von Quarzstäuben zu verhindern, da diese zu einer Silikose führen können. Speckstein wird im Schulunterricht zur Simulation klassischer Gestaltungsprobleme der Bildhauerei gern verwandt, weil er sich bei Bearbeitung und Aussehen in etwa verhält wie ein Stein, jedoch weich und mit einfachsten Werkzeugen leicht zu bearbeiten ist. Manche Sorten von Speckstein enthalten aber Asbestfasern. Da nicht garantiert werden kann, dass Speckstein frei von Asbest ist, ist die Verwendung von Speckstein an Niedersachsens Schulen verboten.

Holzbearbeitung

Schülern ist im Unterricht der Umgang mit schnell laufenden, holzbearbeitenden Maschinen nicht gestattet (z.B. Kreissäge, Bandsäge, Oberfräse, Hobelmaschine). Lehrer dürfen an schnell laufenden, holzbearbeitenden Maschinen nur arbeiten, wenn sie unterwiesen worden sind und einen sog. Maschinenschein erlangt haben. Eine fachgerechte Reinigung sollte mit entsprechenden Staubsaugern erfolgen. Eiche und Buche sollten nicht verwendet werden.

Einzelne Verfahren und Anwendungen

Druckplatten

Die zur Herstellung und Bearbeitung von Druckplatten eingesetzten Ätztechniken basieren auf dem Einsatz von Säuren und Laugen (u.a. Schwefel- und Salpetersäure, Eisen(III)-chlorid), vor deren Einsatz anhand der Sicherheitsdatenblätter eine kritische Ersatzstoffprüfung durchzuführen ist. Insbesondere sind in den Betriebsanweisungen ausführliche  Ausführungen zum Haut- und Atemschutz sowie der Gefahr des Verspritzens und Verschluckens zu machen (Schutzhandschuhe und -brille, gute Belüftung).

Ölmalerei

Ölfarben sind Zubereitungen aus Pigmenten, Harzen und Ölen. Sie können Spuren von Schwermetallpigmenten wie Cadmium, Kobalt und Chrom enthalten. Statt mit  „klassischer Ölfarben“ sollte man deshalb mit Acrylfarben oder wasserverdünnbaren Farben arbeiten.
Wegen der Gefahr der Selbstentzündung Leinöl-Lappen in geschlossenem Metallbehälter oder unter Wasser aufbewahren.

Sprühverfahren

Beim Farbsprühen in Innenräumen auf ausreichende Lüftung (Querlüftung) achten.
Beim Einsatz eines Kompressors bei Airbrush-Verfahren den Druckbehälter und Sicherheitsventile regelmäßig prüfen.
Nur zugelassene Druckbehälter verwenden.

Beim Auftragen von Glasuren mit einer Spritzpistole in einem Raum mit ausreichender Lüftung arbeiten (z. B. wirksame Querlüftung durch Fenster und Türen).

Aleatorische Verfahren und Druckgrafik

Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge der Lösemittel bei aleatorischen Verfahren, beim Marmorieren und bei der Decalcomanie beachten (z.B. bei leichtentzündlichen Lösemitteln Zündquellen entfernen).
Wasserlösliche Siebdruckfarben oder mit Wasser verdünnte Fingerfarben für Siebdrucke verwenden. Siebdruckverfahren mit lösemittelhaltigen Farben sind für den Unterricht ungeeignet.

Modellieren und Bozzetti

Bei Zubereitungen von Modelliermassen aus verderblichen Naturstoffen auf keimtötende Zusätze achten.
Keine Vexierspeisen (Bozzetti) aus ungenießbaren oder gesundheitsschädlichen Substanzen modellieren.

Arbeiten mit Ton

Bei Beschaffung von Ton, Farbpigmenten und Schamotte auf Gefahrenhinweise der Hersteller achten. Produkte mit dem geringsten Gefährdungspotenzial beschaffen.
Glasuren können Gefahrstoffe wie z.B. Barium-, Cadmium- und Selenverbindungen enthalten. Markenglasuren haben Hinweise auf Schwermetallverbindungen, wenn diese enthalten sind.

Beim Einrühren von pulverförmigen gesundheitsgefährdenden Glasuren in Wasser Staubbildung vermeiden bzw. Glasuren in pastöser Konsistenz bevorzugen.
Beim Auftragen von Glasuren mit einer Spritzpistole in einem Raum mit ausreichender Lüftung, z.B. Querlüftung arbeiten.
Essgeschirre und Trinkgefäße dürfen nicht mit Glasuren versehen werden, in denen Schwermetalle enthalten sind.
Schutzhandschuhe und Schutzbrille benutzen.
Bei mechanischer Nacharbeit schnittfeste Handschuhe tragen, da Glasurenüberstände und gebrannter Ton scharfkantig brechen können.

Härtbare Knetmassen

Bei Einhaltung der vorgeschriebenen Temperatur von max. 130 °C und 30 Minuten Härtezeit entstehen keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, daher Überhitzen vermeiden.
Beim Trocknen größerer Mengen Knetarbeiten (z.B. einer Schulklasse) gut lüften, damit der austretende Weichmacher aus der Raumluft entfernt wird.
Beim eventuellen Verschlucken eines Teiles der Knetmasse härtet diese im Magen-Darm-Bereich nicht aus.

Abformmassen

Für den Formenbau statt der wässrigen, leicht verderblichen Gelatinemasse elastische Abformmasse auf Kautschukbasis verwenden.
Bei der Verwendung von Zweikomponenten-Polyurethan als Abformmasse auf sichere Handhabung achten.
Bei Verwendung von Schmelzmassen Brandverletzungsgefahr beachten.

Arbeiten mit Gips

Gips wird im Bereich Kunst häufig für die Herstellung von Körperabdrücken genutzt. Bei der Verarbeitung von Gips kann es zu Gefährdungen durch Stäube, allergische Reaktionen und Wärmeentwicklung mit Schädigung von Gewebe kommen. Die Herstellerangaben sind zwingend einzuhalten. 

Weitere Informationen zu Gewebeschäden und Wärmeentwicklung bei Arbeiten mit Gips finden Sie unter folgendem Link: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/3562

Zubereitungen für die Fotografie

Bei fotografischen Prozessen werden Zubereitungen mit Chemikalien wie Säuren, Laugen, anorganischen Salzlösungen, organischen Lösungen eingesetzt. Diese sind vom Hersteller entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gekennzeichnet. Kennzeichnung auf den Gebinden und ggf. Sicherheitsdatenblätter beachten.

UV-Licht

UV-Licht wird z.B. bei verschiedenen Klebeverfahren und in der Siebdrucktechnik, bei der Härtung von Acrylglasklebern, für den Einsatz sogenannter Brightlightfilme, bei der Fotografie und bei der Druckformherstellung für nahezu alle Druckverfahren eingesetzt.

  • Da bei vielen UV-Leuchten nicht abgeschätzt werden kann, wie hoch der gefährliche Strahlungsanteil ist, sollte man sich so wenig wie möglich dieser Strahlung aussetzen. Insbesondere ältere Höhensonnenmodelle können sehr schnell Schäden hervorrufen.
  • Wird nicht in geschlossenen Apparaturen oder ohne Abschirmung gearbeitet, so müssen Schutzbrille und Schutzkleidung getragen werden.
  • Leistungsstarke UV-Lichtquellen sind so energiereich, dass sie Ozon (O3) in größeren Mengen erzeugen können. Ozon, erkennbar an seinem leicht stechenden Geruch, schädigt die Atmungsorgane. Für eine ausreichende Lüftung ist Sorge zu tragen.

Werkzeuge und Maschinen

Stichel, Stechbeitel. Schnitzmesser und Bildhauereisen

Es ist bekannt, dass Stechbeitel und die Werkzeuge für den Holz- und Linolschnitt eine häufige Unfallursache im Kunst-, Werk- und Technikunterricht sind. Deswegen sollten die Schnitzmesser bzw. Bildhauereisen gut geschärft sein. Damit erreicht man nicht nur eine saubere Kontur, sondern hält auch den nötigen Kraftaufwand beim Schneiden in Grenzen. Stumpfes Werkzeug muss mit Gewalt durch das Material gedrückt werden, was die Abrutsch- und Verletzungsgefahr deutlich erhöht.

Deshalb ist ein Abziehstein bereitzulegen, auf dem die Werkzeuge während der Arbeit hin und wieder abgezogen werden können.

  • Zum Schneiden legt man das Werkstück auf eine rutschhemmende Unterlage oder schafft ein Widerlager. Das Werkstück wird mit einer Hand gehalten, während die andere Hand das Werkzeug führt. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die haltende Hand stets hinter der schneidenden Hand befindet! So spart man eine Menge Pflaster.
  • Beim Schleifen von Werkzeugen ist eine Schutzbrille zu tragen.

 

Umgang mit Brennern und offenen Flammen

Grundsätzlich gilt, dass Schweiß- und Schneidarbeiten für Personen unter 18 Jahren verboten sind. Der Gesetzgeber hat als Ausnahme zugelassen, dass Personen, die zumindest 16 Jahre alt sein müssen, in der Berufsausbildung (also Berufsschülerinnen und Berufsschüler) unter fachkundiger Aufsicht diese Tätigkeiten ausführen dürfen.

Daher sind alle Arten von Schweißarbeiten ausschließlich der dafür ausgebildeten Lehrkraft vorbehalten.

  • Beim Löten werden metallische Werkstücke heiß. Solange Werkstücke glühen, signalisieren sie ihren Zustand. Glühen sie jedoch gerade nicht mehr, so kann man sich trotzdem noch an ihnen verbrennen.

Ein Poster zum Thema "Sicheres Löten" finden Sie unter der DGUV Information 202-076.

Holzbearbeitungsmaschinen

Siehe hierzu "Fachbezogene Hinweise und Ratschläge Holztechnik" im berufsbezogenen Bereich.

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 202-040 (ehemals GUV-SI 8041) "Holz-Ein Handbuch für Lehrkräfte" zu entnehmen.

Kunststoffbearbeitung

Siehe Fachbezogene Hinweise und Ratschläge – "Technik/Arbeitslehre"

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 202-038 (ehemals GUV-SI 8039) "Kunststoffe" zu entnehmen.

Brennöfen

Empfehlenswert ist ein gesonderter Raum für den Brennofen oder zumindest ein Schloss an der Ofentür.

Beim versehentlichen Öffnen des noch heißen Ofens besteht akute Verbrennungsgefahr durch die ausströmende, glühend heiße Luft. Der in Betrieb befindliche Ofen soll durch ein Warnschild gesichert werden.

Die Oberfläche eines modernen Brennofens wird bis 150 °C heiß, ältere Öfen können noch heißer werden. Deshalb dürfen keine brennbaren Gegenstände auf dem Ofen oder in unmittelbarer Nähe abgelegt werden.

Beim Brennen von Keramik, sowohl beim Rohbrand als auch beim Glasurbrand, können gesundheitsschädliche Gase entstehen und frei werden. Deshalb muss der Brennofen in einem Raum stehen, der gut zu belüften ist (Fensterlüftung). Bei der Aufstellung in Unterrichtsräumen muss bei der Verwendung von Flussmitteln (z. B. fluorhaltige Flussmittel) oder schwermetallhaltigen Glasuren die Abluft über ein Rohrsystem ins Freie geleitet werden.

siehe auch Fachbezogene Hinweise und Ratschläge – Technik/Arbeitslehre

Weitere Hinweise sind der Broschüre DGUV Information 213-041 (ehemals GUV-SI 8036) „Keramik-Ein Handbuch für Lehrkräfte“ zu entnehmen.

Umgang mit Schweißbrennern und offenen Flammen

Grundsätzlich gilt, dass Schweiß- und Schneidarbeiten für Personen unter 18 Jahren verboten sind. Der Gesetzgeber hat als Ausnahme zugelassen, dass Personen, die zumindest 16 Jahre alt sein müssen, in der Berufsausbildung (also Berufsschülerinnen und Berufsschüler) unter fachkundiger Aufsicht diese Tätigkeiten ausführen dürfen.

Daher sind alle Arten von Schweißarbeiten ausschließlich der dafür ausgebildeten Lehrkraft vorbehalten.

Beim Löten werden metallische Werkstücke heiß. Solange Werkstücke glühen, signalisieren sie ihren Zustand. Glühen sie jedoch gerade nicht mehr, so kann man sich trotzdem noch an ihnen verbrennen.

Ein Poster zum Thema "Sicheres Löten" finden Sie unter der DGUV Information 202-076.

Entsorgung

Auch in Kunstunterrichtsräumen, Ateliers, Werkstätten, Photolabors etc., sind Abfälle und Rückstände von Gefahrstoffen zu beseitigen.
Hierzu gehören z.B. Farb- und Lösemittelreste sowie Stäube.

Vor dem Beginn eines Experiments muss die Lehrkraft klären, wie sie Reste und Abfälle gefahrlos und umweltverträglich beseitigen kann.
Abfälle, die aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften nicht von Dritten entsorgt werden, sind gefahrlos zu vernichten oder in eine entsorgungsfähige Form umzuwandeln.

Nicht identifizierbare Stoffe sind in Absprache mit dem Schulträger durch eine Fachfirma entsorgen zu lassen.

Die einzelnen Abfallarten sind getrennt zu sammeln. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den Beschäftigten sicher transportiert werden können.Der Behälter muss den zu erwartenden chemischen und mechanischen Beanspruchungen durch das Füllgut standhalten. Die Behälter sind in regelmäßigen Abständen auf ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.

Die Chemikalienabfälle sind grundsätzlich wie Reinchemikalien zu behandeln.
Die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist in solchen Zeitabständen vorzunehmen, dass das Aufbewahren, der Transport und das Beseitigen dieser Stoffe nicht zu einer Gefährdung führen kann. Die Sammelbehälter sind in der Regel geschlossen und so aufzubewahren, dass sie Unbefugten nicht zugänglich sind.
Abfallbehälter sind mit den Gefahrensymbolen und den Gefahrenbezeichnungen und bei organischen Abfällen mit der Gefahrklasse nach der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) zu kennzeichnen.

Spitze, scharfe oder zerbrechliche Gegenstände sind in stich- und formfesten Behältnissen zu sammeln und zu entsorgen.
Für Kanülen und Glasscherben sind Kunststoffkanister geeignet.