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Schutzstufen

Während viele wissenschaftlich und technisch genutzte Organismen für den Menschen ungefährlich sind (Risikogruppe 1), gibt es in Risikogruppe 4 nur noch hochinfektiöse Viren. Entsprechend der Gefährlichkeit der verwendeten Organismen werden unterschiedliche Schutzstufen vorgeschrieben.

Schutzstufe 1: Allgemeine Hygienemaßnahmen entsprechend den vom Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe festgelegten technischen Regeln. Diese Schutzstufe gilt für viele schulische Experimente.

 

Sicherheitsmaßnahmen Schutzstufe 2 Schutzstufe 3 Schutzstufe 4
Der Arbeitsplatz ist von anderen Tätigkeiten in demselben Gebäude abzutrennen nein verbindlich wenn die Infizierung über die Luft erfolgen kann verbindlich
Zu- und Abluft am Arbeitsplatz müssen durch Hochleistungsschwebstoff-Filter oder eine vergleichbare Vorrichtung geführt werden nein verbindlich für Abluft verbindlich für Zu- und Abluft
Der Zugang ist auf benannte Beschäftigte zu beschränken verbindlich verbindlich verbindlichmit Luftschleuse
Der Arbeitsplatz muß zum Zweck der Desinfektion hermetisch abdichtbar sein nein empfohlen verbindlich
Spezifische Desinfektionsverfahren verbindlich verbindlich verbindlich
Am Arbeitsplatz muss ein Unterdruck aufrechterhalten werden nein verbindlich wenn die Infizierung über die Luft erfolgen kann verbindlich
Wirksame Vektorkontrolle, z. B. Nagetiere und Insekten empfohlen verbindlich verbindlich
Wasserundurchlässige und leicht zu reinigende Oberflächen verbindlich für Werkbänke verbindlich für Werkbänke und Böden verbindlich für Werkbänke, Wände, Böden und Decken
Gegen Säuren, Laugen, Lösungs- und Desinfektionsmittel widerstandsfähige Oberflächen empfohlen verbindlich verbindlich
Sichere Aufbewahrung eines biologischen Arbeitsstoffes unter Verschluss verbindlich verbindlich verbindlich
Der Raum muss mit einem Beobachtungsfenster oder einer vergleichbaren Vorrichtung versehen sein, damit die im Raum anwesenden Personen bzw. Tiere beobachtet werden können empfohlen verbindlich verbindlich
Jedes Laboratorium muß über eine eigene Ausrüstung verfügen nein empfohlen verbindlich
Der Umgang mit infiziertem Material, einschließlich aller Tiere, muss in einer Sicherheitswerkbank oder einem Isolierraum oder einem anderen geeigneten Raum erfolgen wo angebracht verbindlich wenn die Infizierung über die Luft erfolgt verbindlich
Verbrennungsofen für Tierkörper empfohlen verbindlich, zugänglich verbindlich, vor Ort