Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Die persönliche Schutzausrüstung ist die schwächste Schutzstufe im Umgang mit Gefährdungen. Vor dem Einsatz einer PSA steht eine Gefährdungsbeurteilung, ob nicht durch Vermeiden der Gefahr oder technische/organisatorische Maßnahmen der Gefahr begegnet werden kann.
Schutzbrille: Beim Arbeiten mit Gefahrstoffen und Glasgeräten sind die Augen zu schützen. Die mögliche Übertragung von Infektionen (z.B. virale Bindehautentzündung) macht es erforderlich, dass die Schutzbrille als persönliche Ausrüstung gilt. Nutzen mehrere Schüler und Schülerinnen eine Brille, so ist diese wirksam vor jedem Gebrauch zu desinfizieren.
Handschuhe: Der Kontakt zwischen Haut und Gefahrstoff kann durch geeignete Handschuhe verhindert werden. Der Einsatz von geeigneten Handschuhen beeinträchtigt auch das sichere Greifen, weshalb im Einzelfall eine Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen hat, ob und welche Handschuhe zum Einsatz kommen.
Sicherheitsschuhe: Müssen Lehrkräfte damit rechnen (Gefährdungsbeurteilung), dass bei der Arbeit schwere Gegenstände auf den Fuß fallen könnten, dann ist eine PSA beim Schulträger zu beantragen.
Kittel: Der Laborkittel ist keine PSA. Ein schwerentflammbarer Laborkittel aus Baumwolle könnte ggf. ein Entflammen der eigenen Kleidung abwenden, aber im Umgang mit flüssigen Gefahrstoffen würde sich dieser vollsaugen können. Daher schützt ein Laborkittel, kann aber auch gefährdend sein. Ohne Zweifel ist ein Laborkittel eine Arbeitserleichterung. In selbigen können leicht erreichbar die Schutzbrille, der Spatel und ähnliches verstaut werden. Auch zum Schutz der eigenen Kleidung ist es vorteilhaft einen Kittel zu tragen.