Sanitärräume
Typische Gefährdungen in Duschen und WC-Anlagen
Im Folgenden werden typische Gefährdungen in Sanitärräumen von Sporthallen aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.
Hitze und Kälte
Für WC-Anlagen gilt, dass nach ASR A3.5 (und DIN 18032-1) eine Raumtemperatur von +21°C nicht unterschritten werden darf. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24°C betragen.
Verbrühung durch heißes Wasser
Die Wassertemperatur ist an den Entnahmestellen in Wasch- und Duschräumen auf 38°C zu begrenzen.
Mangelhafte Beleuchtung
Die Mindestbeleuchtungsstärke in Sanitärräumen beträgt 200 lx.
Unfallgefahr durch glatte/nasse Flächen
Wasch- und Duschräume müssen mit Fußbodenbelägen ausgestattet sein, die bei Nässe ausreichend rutschhemmende Eigenschaften aufweisen.
Rutschhemmung
Die Fußbodenbelägen in Wasch- und Duschräumen müssen mit einem Fußbodenbelag der Bewertungsklasse R10 ausgestattet sein.
Verletzungen durch Glasbruch
Spiegel müssen aus Sicherheitsglas oder anderen bruchsicheren Materialien bestehen. Sie können auch vollflächig aufgeklebt bzw. in den Fliesenspiegel integriert werden.
Fußpilzinfektion
Fußböden im Nass - und Barfußbereich von Waschräumen sollen zur Fußpilz - und Warzenprophylaxe desinfizierend gereinigt werden. Es dürfen nur zugelassene und geprüfte Desinfektionsmittel bzw. desinfizierende Reinigungsmittel eingesetzt werden (ASR A4.1). Grundsätzlich sollten Badeschuhe mit rutschhemmender Eigenschaft getragen werden.
Gefahrstoffe und Reinigungsmittel
In Sanitärräumen dürfen keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe (insbesondere keine Gefahrstoffe) aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden Einrichtung dieser Räume gehören (ASR A4.1)