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Sanitärräume

Typische Gefährdungen in Duschen und WC-Anlagen

Im Folgenden werden typische Gefährdungen in Sanitärräumen von Sporthallen aufgeführt. Zu jeder Gefährdung wird eine Maßnahme vorgeschlagen, die auf den jeweils geltenden Vorgaben basiert.

Hitze und Kälte


Für WC-Anlagen gilt, dass nach ASR A3.5 (und DIN 18032-1) eine Raumtemperatur von +21°C nicht unterschritten werden darf. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24°C betragen.

Verbrühung durch heißes Wasser


Die Wassertemperatur ist an den Entnahmestellen in Wasch- und Duschräumen auf 38°C zu begrenzen.

Mangelhafte Beleuchtung


Die Mindestbeleuchtungsstärke in Sanitärräumen beträgt 200 lx.

Unfallgefahr durch glatte/nasse Flächen


Wasch- und Duschräume müssen mit Fußbodenbelägen ausgestattet sein, die bei Nässe ausreichend rutschhemmende Eigenschaften aufweisen.

Rutschhemmung


Die Fußbodenbelägen in Wasch- und Duschräumen müssen mit einem Fußbodenbelag der Bewertungsklasse R10 ausgestattet sein.

Verletzungen durch Glasbruch


Spiegel müssen aus Sicherheitsglas oder anderen bruchsicheren Materialien bestehen. Sie können auch vollflächig aufgeklebt bzw. in den Fliesenspiegel integriert werden.

Fußpilzinfektion


Fußböden im Nass - und Barfußbereich von Waschräumen sollen zur Fußpilz - und Warzenprophylaxe desinfizierend gereinigt werden. Es dürfen nur zugelassene und geprüfte Desinfektionsmittel bzw. desinfizierende Reinigungsmittel eingesetzt werden (ASR A4.1). Grundsätzlich sollten Badeschuhe mit rutschhemmender Eigenschaft getragen werden.

Gefahrstoffe und Reinigungsmittel

In Sanitärräumen dürfen keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe (insbesondere keine Gefahrstoffe) aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden Einrichtung dieser Räume gehören (ASR A4.1)