Sanitärräume
Gefährdung durch Hitze/Kälte
Maßnahmen: Für WC-Anlagen gilt, dass nach ASR A3.5 (und DIN 18032-1) eine Raumtemperatur von +21°C nicht unterschritten werden darf. In Waschräumen, in denen Duschen installiert sind, soll die Lufttemperatur während der Nutzungsdauer mindestens +24°C betragen.
Gefährdung Verbrühung durch heiße Flüssigkeit
Maßnahme: Die Wassertemperatur ist an den Entnahmestellen in Wasch- und Duschräumen auf 38 °C zu begrenzen.
Gefärdung durch mangelhafte Beleuchtung
Maßnahme: Die Mindestbeleuchtungsstärke in Sanitärräumen beträgt 200 Lux.
Gefährdung durch glatte/nasse Flächen
Maßnahme: Wasch- und Duschräume müssen mit Fußbodenbelägen ausgestattet sein, die bei Nässe ausreichend rutschhemmende Eigenschaften aufweisen.
Gefährdung durch Glasbruch
Maßnahme: Spiegel müssen aus Sicherheitsglas oder anderen bruchsicheren Materialien bestehen. Sie können auch vollflächig aufgeklebt bzw. in den Fliesenspiegel integriert werden.
Gefährdung durch Fußpilzinfektion
Maßnahme: Fußböden im Nass - und Barfußbereich von Waschräumen sollen zur Fußpilz - und Warzenprophylaxe desinfizierend gereinigt werden. Es dürfen nur zugelassene und geprüfte Desinfektionsmittel bzw. desinfizierende Reinigungsmittel eingesetzt werden (ASR A4.1). Grundsätzlich sollten Badeschuhe mit rutschhemmender Eigenschaft getragen werden.
Gefährdung durch Gefahrstoffe/Reinigungsmittel
Maßnahmen: In Sanitärräumen dürfen keine Gegenstände oder Arbeitsstoffe (insbesondere keine Gefahrstoffe ) aufbewahrt werden, die nicht zur zweckentsprechenden Einrichtung dieser Räume gehören (ASR A4.1).